Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (6 insgesamt)

Wohnhaus ZVG

Wohnhaus

Zwangsversteigerung in
38350 Helmstedt

Amtsgericht Helmstedt:
8 K 46/22
Versteigerungstermin:
08.04.2024, 10:00 Uhr
Fachwerkhaus ZVG

Fachwerkhaus

Zwangsversteigerung in
38372 Büddenstedt

Amtsgericht Helmstedt:
8 K 3/22
Versteigerungstermin:
15.04.2024, 10:00 Uhr
5 Wohnungen in Mehrfamilienhaus ZVG

5 Wohnungen in Mehrfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
38372 Büddenstedt

Amtsgericht Helmstedt:
8 K 4/22
Versteigerungstermin:
22.04.2024, 10:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
38364 Schöningen

Amtsgericht Helmstedt:
8 K 30/21
Versteigerungstermin:
06.05.2024, 10:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder

  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck ode

  3. Überweisung der Sicherheit auf folgendes, vom Gericht angegebene Konto

Norddeutsche Landesbank IBAN: DE26 2505 0000 0106 0236 33, BIC/SWIFT: NOLADE2HXXX

oder 4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht