Keine anstehenden Zwangsversteigerungen


Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Die Sicherheitsleistung in bar ist nicht mehr möglich. Zur Sicherheitsleistung sind neben Bankbürgschaften auch Bundesbankschecks und Verrechnungsschecks geeignet, die frühestens am dritten Werktag vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellt und im Inland zahlbar sind.

Ferner kann Sicherheitsleistung durch Überweisung spätestens vier Werktage (ohne Samstag) vor dem Zwangsversteigerungstermin an das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein - Landeskasse - unter Angabe des Aktenzeichens und des Debitors 9000037939 erfolgen (Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Kiel, BLZ 210 000 00, Konto 21001521).


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht