Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (5 insgesamt)

Termin aufgehoben ZVG

Wohnhaus mit Scheune

Zwangsversteigerung in
53506 Kesseling

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler:
6 K 13/22
Versteigerungstermin:
27.09.2023, 14:00 Uhr
Termin aufgehoben ZVG

zwei unbebaute Grundstücke

Zwangsversteigerung in
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler:
6 K 6/22
Versteigerungstermin:
04.10.2023, 14:00 Uhr
Wohnhaus mit ehem. Bäckereibetrieb ZVG

Wohnhaus mit ehem. Bäckereibetrieb

Zwangsversteigerung in
53520 Wershofen

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler:
6 K 23/21
Versteigerungstermin:
25.10.2023, 14:00 Uhr
zwei Wohnungen und eine Garage ZVG

zwei Wohnungen und eine Garage

Zwangsversteigerung in
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler:
6 K 7/22
Versteigerungstermin:
08.11.2023, 14:00 Uhr

Wichtige Hinweise


Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder

  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder

  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

  4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

< Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen ? Amtsgericht >

< Absendername und Bankverbindung > (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht