Obwohl die Kunden ihre Kredite regelmäßig tilgten, droht die Zwangsversteigerung.

Eine norddeutsche Sparkasse verkaufte laufende Kredite an ein Schweizer Institut, diese beauftragte einen Kreditservice mit der Verwertung der Forderungen. Diese Verwertung endete größtenteils in der Zwangsversteigerung.

Diese Vorgehensweise wirft nun die Frage auf, ob der Verkauf dieser Kredite rechtens ist, zumal die Inhaber der Kredite hierzu kein Einverständnis gaben.

In einer Pressekonferenz wehrte sich der Vorstand der Sparkasse nun gegen diese Vorwürfe.

In dieser wurde mitgeteilt, dass die Kredite alle von den Kunden gekündigt waren, oder diese eine Einverständniserklärung zum Verkauf unterzeichnet hätten. Seitens der Betroffenen wurde reklamiert, dass es keinerlei Gespräche mit der Bank oder der Verwertungsgesellschaft gegeben habe. Die Bank wies weiterhin darauf hin, dass man sich von Experten habe beraten lassen. Außerdem hatte man sich von der Institution, an die die Forderungen verkauft wurden, genau erklären lassen, wie die Sanierung ablaufen sollte und hegte keinen Zweifel an deren Seriosität.

Der Verband der Sparkassen steht diesen Verkäufen kritisch gegenüber. Der Verkauf von Forderungen gehört nicht grundsätzlich zur Geschäftspolitik der Sparkassen und wurde nur in Einzelfällen getätigt.