Auch in Österreich sollen Zwangsversteigerungen beweglicher Gegenstände zukünftig über das Internet erfolgen.

Als Vorteil dieser Maßnahme sieht man die Ansprache an einer größeren Kundenkreis sowie die Einnahme höherer Erlöse.

Zudem soll die Praxis, dass die Gegenstände an dem Ort, wo sie sich befinden, versteigert werden, aufgehoben werden.

Die Versteigerung von unbeweglichen Gegenständen die Grundstücken, Immobilien, etc. unterliegt weiterhin der Gerichtsbarkeit.