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16.01.2013 Löschungsbewilligung
Vollmachtsvermutung des Notars
(IP/RVR) § 15 Abs. 2 GBO lautet wie folgt: „Ist die zu einer Eintragung erforderliche Erklärung von einem Notar beurkundet oder beglaubigt, so gilt dieser als ermächtigt, im Namen eines Antragsberechtigten die Eintragung zu beantragen.“ Das Oberlandesgericht München hatte kürzlich zu entscheiden, wie weitreichend diese Vollmachtsvermutung... » Lesen