Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 15. September 2021 um 11:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Schwalmstadt, Steinkautsweg 2, Saal 101, öffentlich versteigert werden:

Verkehrswert: 300,00 € (lfd. Nr. 5), 120.000,00 € (lfd. Nr. 7) und 0,00 € (lfd. Nr. 8)

Gesamtverkehrswert: 120.300,00 €

Kassenzeichen für die Sicherheitsleistung: 9045108129.

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
120.300,00 €
Versteigerungstermin
15.09.2021, 11:30 Uhr
Aktenzeichen
32 K 4/19
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
26.06.19
Besichtigungsart
Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten nicht mehr
Info zu Wertgrenzen
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Objekttyp
Zweifamilienhaus
Baujahr
unbekannt
Anzahl Etagen
2

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um Zweifamilienhaus mit Gartengrundstück und eine Freifläche (insgesamt 3 Flurstücke).

Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.

Der auf dem Bewertungsgrundstück befindliche Gebäudebestand besteht aus zwei aneinander gebauten Gebäudeteilen. Bei dem südlichen Gebäudeteil handelt es sich um ein zweigeschossiges in Holzfachwerkkonstruktionen oberhalb eines massiven Natursandsteinsockels (am südlichen Giebel tlw. durch Hohlblockmauerwerk ersetzt) errichtetes augenscheinlich nicht unterkellertes Gebäude mit augenscheinlich nicht ausgebautem Dachgeschoss. Bei dem nördlichen Gebäudeteil handelt es sich um einen mit einer massiven Unterkellerung versehenen zweigeschossigen ebenfalls in Holzfachwerkkonstruktionen errichteten Gebäudeteil mit augenscheinlich ebenfalls nicht ausgebautem Dachgeschoss. Die im Erdgeschoss gelegene Garage hat ein Leichtmetallsektionaltor.

Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich nicht um ein Kulturdenkmal (KD), es liegt jedoch innerhalb
einer denkmalgeschützten Gesamtanlage (GA). Alle Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild
bedürfen daher der Zustimmung nach § 18 HDSchG.

Flurstück 30/3:
Bei dem Flurstück 30/3 mit einer Größe von 14 m² handelt es sich um die nördlich an die von der Straße Zur Landsburg zur Baumgartenstraße verlaufende Stichstraße angrenzende weitgehend unbefestigte, geringfügig vom nördlichen Gebäudeteil (< 1 m²) überbaute Freifläche.

Flurstück 13/3:
Das Gartengrundstück weist lediglich zum Stichweg der Baumgartenstraße hin eine Natursteinhangstützmauer auf, weitere Einfriedungen sind nicht vorhanden. Die Grundstücksfreifläche ist als Rasenfläche angelegt, in die ein Obstbaum integriert ist.

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Sonstiges

Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.

Lage

Das Versteigerungsobjekt befindet sich im Ortskern von Schwalmstadt-Allendorf. Allendorf hat ca. 585 Einwohner, die Stadt Schwalmstadt hat ca. 18.600 Einwohner.

Das leicht nach Süden und nach Westen hin einfallende Grundstück liegt an einer innerörtlichen Durchgangsstraße (L 3067) mit beidseitigen asphaltierten Bürgersteigen. Das Bewertungsgrundstück grenzt im Norden und Westen weiterhin an die Baumgartenstraße an. Bei dieser handelt es sich um eine asphaltierte innerörtliche Erschließungsstraße ohne Bürgersteige. Beeinträchtigungen liegen vor durch den Verkehrslärm der am Bewertungsgrundstück vorbeiführenden innerörtlichen Durchgangsstraße (L 3067). Westlich des Bewertungsgrundstücks verläuft in ca. 140 m Entfernung im Tal der Schwalm eine Bahnstrecke (Main-Weser-Bahn), von der ebenfalls Lärmemissionen ausgehen.

Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfs sind nicht vorhanden, Allendorf wird jedoch durch mobile Verkaufsfahrzeuge angefahren. Der kurz- bis langfristige Bedarf kann z.B. in Schwalmstadt gedeckt werden.

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Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.