Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 21. Juni 2023 um 09:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 0.15, Sitzungssaal, Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe, öffentlich versteigert werden:
Lfd. Nr. 1 - Verkehrswert: 3.500,00 €
Lfd. Nr. 2 - Verkehrswert: 1.800,00 €
Lfd. Nr. 3 - Verkehrswert: 6.300,00 €
Lfd. Nr. 4 - Verkehrswert: 10.100,00 €
Lfd. Nr. 5 - Verkehrswert: 7.800,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- siehe Gutachten
- Versteigerungstermin
- 21.06.2023, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 2 K 109/21
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 08.06.22
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Landwirtschaftsfläche
Objektbeschreibung
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um 5 Landwirtschaftsflächen.
Lfd. Nr. 1, Flurstück 4951, 1.215 m² + Lfd. Nr. 2, Flurstück 4952, 610 m²
lw. Flächen (Wiesengrundstücke), Vogelschutzgebiet, Offenlandbiotop, unbebaut, gut bewirtschaftbar.
Lfd. Nr. 3, Flurstück 8176, 2.392 m²
Ackerland, unbebaut, Nutzung als Kornfeld, gut bewirtschaftbar
Lfd. Nr. 4, Flurstück 8440, 3.596 m² + Lfd. Nr. 5, Flurstück 8725, 2.936 m²
Ackerland, gut zu bewirtschaften
Alle Grundstücke weisen eine relativ ebene Topografie auf. Eine Bebauung der Grundstücke (Wohngebäude o. ä.) ist derzeit nicht möglich und auch für die Zukunft nicht absehbar. Während der Objektbesichtigung wurden keine erhöhten Immissionen oder sonstige Beeinträchtigungen für die derzeitige Nutzung festgestellt.
Zum Zeitpunkt der Wertermittlung waren die Grundstücke vermutlich verpachtet, näheres hierzu wurde dem Sachverständigen allerdings nicht bekannt.
Sonstiges
Lage
Die Versteigerungsobjekte befinden sich in Linkenheim-Hochstetten im Außenbereich um Linkenheim herum in unterschiedlichen Richtungen und Entfernungen zum Ort auf verschiedenen Gewannen.
Alle üblichen, öffentlichen Einrichtungen einer Gemeinde dieser Größenordnung sind vorhanden.
- Flst.Nr. 4951 und 4952 grenzen jeweils im Norden und Süden an geschotterte, Feldwege, welche von der Straße im Gründel aus anfahrbar sind.
- Flst.Nr. 8176 grenzt an einen geschotterten Feldweg, welcher von der Blankenlocher Straße her anfahrbar ist.
- Flst.Nr. 8440 grenzt an einen asphaltierten Feldweg bei dem es sich um die Fortführung der Blankenlocher Straße handelt.
- Flst.Nr. 8725 grenzt an einen Wiesenweg, der von einem geschotterten Feldweg abgeht und über die Verlängerung der Friedrichstaler Straße anfahrbar ist.
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