Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 05. April 2023 um 15:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 31, Sitzungssaal, Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil, öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 1 - Wohnung, Verkehrswert: 160.000,00 €
Lfd. Nr. 2 - Grundstück, Verkehrswert: 225.000,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
225.000,00 €
Versteigerungstermin
05.04.2023, 15:00 Uhr
Aktenzeichen
K 18/21
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
05.07.22
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten 3,95 €

Objektdaten

Objekttyp
Sonstiges Grundstück
Grundstücksfläche
8136 m²
Verfügbarkeit
eigen genutzt

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Grundstück als Hintergrundstück, bebaut mit einem Schuppen für landwirtschaftliche Geräte und Garage. Des Weiteren gelangt eine Wohnung zur Versteigerung.

Das nahezu rechteckige Grundstück weist eine ebene Topografie auf. Es hat eine Länge von ca. 150 m und eine mittlere Tiefe von ca. 54 m. Die Einfriedung besteht aus Hecken und Maschendrahtzaun. Der unbebaute Teil des Geländes ist mit zahlreichen Obstbäumen bewachsen. Darstellung im Flächennutzungsplan: Grünland.

Bebauung auf dem südlichen Teil des Grundstücks / Geräteschuppen:

1-geschossig, Massivbauweise, Bj. ca. 1968, flach geneigtes Holz-Satteldach, nicht unterkellert, Dachraum nicht ausgebaut, entlang der Längsseite ist die Dachkonstruktion mit einem Vordach ausgeführt, keine wesentlichen Modernisierungsmaßnahen erkennbar, mäßige Besonnung.

Der Geräteschuppen besteht aus drei Lagerflächen, welche von der Vorderseite aus befahren werden können. Zwei Zufahrten sind offen ausgeführt. Eine Garage ist geschlossen. Als Abschluss des Gebäudes ist an der Giebelseite gegen Nordosten eine weitere offene Garage ausgeführt. Die Nutzfläche des Gebäudes beträgt rd. 118,00 m². Das Objekt ist in einem renovierungsbedürftigen Allgemeinzustand, es besteht erheblicher Unterhaltungsstau.

Zum Zeitpunkt der Wertermittlung wurde das Gebäude zu Lagerzwecken und als Pkw-Abstellfläche eigen genutzt.

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Sonstiges

Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.

Lage

Das Versteigerungsobjekt befindet sich in der Gemeinde Vöhringen (ca. 4.400 Einwohner) im Ortsteil Vöhringen (ca. 3.400 Einwohner) am nordwestlichen Rand der Bebauung mit kurzer Entfernung zum Ortszentrum (ca. 260 - 300 m).

Der Ort bietet eine gute Infrastruktur, bei Bushaltestelle ist in unmittelbarer Nähe vorhanden. Die Umgebung besteht überwiegend aus wohnbaulicher Nutzung mit teilweise noch älteren ehemaligen Wohn- und Ökonomiegebäuden. Die Wohnlage kann als mittelgut eingestuft werden. Die Sulzer Straße ist als Ortsdurchfahrt verkehrsberuhigt ausgebaut und als „Zone 30“ begrenzt.

Das Grundstück hat keinen direkten Zugang zur öffentlichen Straße, es besteht jedoch ein Überfahrtsrecht. Die damalige Bebauung war baurechtlich nur möglich, da die Erschließung über das angrenzende Flst. 123 gegeben war in der Form, als beide Flurstücke in einem Eigentum lagen.

Zufahrtsmöglichkeiten: von der öffentlichen Straße bis zum "Altheimer Weg" und von dort aus über einen unbefestigten Feldweg. Auch an der nördlichen Außenecke des Grundstücks und an der Schmalseite gegen Nordwesten ist eine Zufahrt über einen unbefestigten Feldweg möglich.

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Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.