Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 24. November 2022 um 14:30 Uhr folgender Grundbesitz im Raum C 2, Sitzungssaal, im Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße, öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 1, ehemalige Hofstelle, Verkehrswert: 29.000,00 €

Lfd. Nr. 2, Ein- Zweifamilienhaus, Verkehrswert: 151.000,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
siehe Gutachten
Versteigerungstermin
24.11.2022, 14:30 Uhr
Aktenzeichen
1 K 28/21 (2)
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
25.01.22
Besichtigungsart
Innen- und Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Nebengebäude
Objekttyp
Einfamilienhaus
Verfügbarkeit
eigen genutzt

Objektbeschreibung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um eine ehemalige Hofstelle bestehend aus einem Ein- Zweifamilienhaus, Anbau und Scheune auf Flurstück 1319, und eine ehemalige Hofstelle bestehend aus Anbau auf Flurstück 1319/7.

Die Gebäudesubstanz der ehemaligen Hofstelle zeigte sich am Ortstermin in schlechtem, teils schadhaftem Zustand im Spannungsfeld zwischen Abriss und umfassender Modernisierung. Ob weitere Investitionen in die Bausubstanz wirtschaftlich sinnvoll sind, ist fraglich. In der Wertermittlung wird die Liegenschaft, entsprechend der augenscheinlich aufgenommenen Besonderheiten, freigelegt und als zukünftig neu bebaubar, bewertet.

Zum Zeitpunkt der Wertermittlung waren die Objekte eigen genutzt.

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Ausstattung

Dachform: Satteldach.
Elektroinstallation: einfache Ausstattung, technisch überaltert.
Heizung: Zentralheizung.
Bodenbeläge: schwimmender Estrich, Holzdielen, PVC, Laminat, Fliesen.
Fenster: aus Holz und Kunststoff mit und ohne Isolier-verglasung,

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Lage

Die Versteigerungsobjekte befinden sich am Ortsrand von Haßloch (ca. 20.500 Einwohner).

Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulicher Nutzung, in überwiegend I – II-geschossiger Bauweise. Die Entfernung zum Ortszentrum beträgt ca. 1 km. Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Schulen, Ärzte und öffentliche Verkehrsmittel (Bus-Bahrhaltestelle) liegen in fußläufiger Entfernung.

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Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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