Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 10. Juni 2022 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 212, Sitzungssaal, Amtsgericht Altenkirchen, Hochstraße 1, 57610 Altenkirchen, öffentlich versteigert werden:

Verkehrswert: 3.500,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
3.500,00 €
Versteigerungstermin
10.06.2022, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
1 K 12/21
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
04.09.21
Besichtigungsart
Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung
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Objektdaten

Keller Garage
Objekttyp
Einfamilienhaus
Wohnfläche
62 m²
Nutzfläche
34 m²
Grundstücksfläche
418 m²
Objektzustand
sanierungsbedürftig
Baujahr
1920
Verfügbarkeit
leerstehend
Anzahl Etagen
2

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus als Reihenendhaus mit Garage.

Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Die Eingangsseite war komplett zugewachsen und nur unter Einsatz einer Motorsäge zu erreichen. Der Sachverständige hatte in 2018 Gelegenheit ein etwa baugleiches Gebäude, auch als Endhaus, zu besichtigen. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.

Das zweigeschossige Gebäude mit Vollunterkellerung und ausgebautem DG (Mansarddach) wurde ca. 1920 in Massivbauweise errichtet und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 62 m² und eine Nutzfläche im KG von ca. 34 m². Es sind gravierende Bauschäden und Baumängel vorhanden. Nach dem äußeren Zustand zu urteilen, kann es im Gebäude nicht viel anders aussehen. Seit dem Leerstand wurde das Objekt nicht beheizt. Die einfache Garage mit Stahlschwingtor ist an das Wohnhaus angebaut.

Zum Zeitpunkt der Wertermittlung stand das Gebäude seit ca. 2,5 Jahren leer.

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Lage

Das Versteigerungsobjekt befindet sich in der Gemeinde Bitzen (ca. 800 Einwohner) am südlichen Ortsrand im Ortsteil Bitzen, ca. 300 m vom Ortskern entfernt in ländlicher Ortslage.

Die Gemeinde ist über drei Bushaltestellen in beiden Ortsteilen mit einem etwas eingeschränkten Busliniennetz an den ÖPNV angeschlossen. Ansonsten entspricht die Infrastruktur der Gemeindegröße.

Die Nachbarbebauung besteht großenteils aus Wohnhäusern der Baujahre ca. ab 1920 bis jüngeren Datums. Es handelt sich um eine ruhige Wohnlage. Der Birkenweg ist eine Nebenstraße, die nur der Erschließung des Gebiets dient, ohne größeren Durchgangsverkehr. Die Bebauung hat in der Regel 1 bis 2 Wohneinheiten je Gebäude, mehrheitlich aber Einfamilienwohnhäuser in 1- bis 2-geschossiger Bauweise. Das Grundstück hat leichtes Gefälle von Nord-Osten nach Süd-Westen.

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Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.