Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 26. Oktober 2022 um 09:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 103, Sitzungssaal, Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein, öffentlich versteigert werden:

Verkehrswert: 70.000,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
70.000,00 €
Versteigerungstermin
26.10.2022, 09:00 Uhr
Aktenzeichen
41 K 28/20
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
11.01.22
Besichtigungsart
Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Objekttyp
Einfamilienhaus
Wohnfläche
47 m²
Grundstücksfläche
129 m²
Objektzustand
renovierungsbedürftig
Baujahr
unbekannt
Verfügbarkeit
scheinbar unbewohnt

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus.

Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.

Das Baujahr des 1-geschossigen, in massiver Bauweise errichteten Wohnhauses mit Unterkellerung ist unbekannt. Seit dem Ursprungsbaujahr wurden augenscheinlich keine (wesentlichen) Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Aufgrund der lnaugenscheinnahme von außen wird ein insgesamt einfacher Ausstattungs- bzw. Ausbauzustand unterstellt. Es konnte ein schlechter bauliche Zustand festgestellt werden, es besteht offenbar ein erheblicher Unterhaltungsstau. Die baulichen Anlagen machen optisch einen stark vernachlässigten Eindruck.

Da keine Planzeichnungen zur Verfügung standen bzw. ein Aufmaß vor Ort nicht möglich war, wurde die Wohnfläche (hilfsweise) mithilfe der Brutto-Grundfläche und einem "Nutzflächenfaktor" überschlägig, für diese Wertermittlung jedoch hinreichend genau, ermittelt. Hieraus ergibt sich eine Wohnfläche von ca. 47 m².

Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Objekt scheinbar unbewohnt.

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Lage

Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Münster-Sarmsheim (ca. 3.000 Einwohner).

Das unregelmäßig geschnittene Grundstück liegt im südlichen Bereich der Ortsgemeinde Münster-Sarmsheim. Die Entfernung zum Ortszentrum beträgt ca. 1 km. Nahversorgungseinrichtungen, Kindergärten, Schulen sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen sind eingeschränkt vorhanden, mit dem Pkw in den umliegenden Städten und Gemeinden aber gut zu erreichen. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulichen Nutzungen in meist offener, ein- bis zweigeschossiger Bauweise. Die Wohnlage wird als einfach eingestuft.

Das Bewertungsgrundstück wird über einen privaten Erschließungsweg (Flurstück 31/1) erschlossen. Gemäß der vorliegenden Auskunft grenzt das Bewertungsgrundstück zudem - allerdings nur punktuell - an eine öffentliche Straße (Rheinstraße). Bei der Rheinstraße handelte es sich um die Bundesstraße B 48, eine voll ausgebaute, innerörtliche Durchgangsstraße mit einseitigen Gehweg. Es bestehen eingeschränkte Halte- und Parkmöglichkeiten im Objektbereich.

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Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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