Amtsgericht Halle (Saale)
Thüringer Str. 16
06112 Halle
www.justiz.sachsen-anhalt.de/ag-hal
Sprechzeiten:
Montag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mittwoch: kein Sprechtag!
Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Telefon Geschäftsstelle 0345/220-5022 / -5025 / -4107 / -4124
Aktuelle Zwangsversteigerungen vom Amtsgericht Halle (Saale)
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Exposé &
GutachtenZwangsversteigerung 2-Zimmerwohnung
- Objekttyp:
- Zweizimmerwohnung
- Ort:
- Halle
- Ortsteil:
- Südstadt
- Verkehrswert:
- 27.200,00 €
- Termin:
- 28.05.2013 10:00 Uhr
- Wohnfläche ca.:
- 50,44 m²
- Aktenzeichen:
- 55 K 243/11-5
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Exposé &
GutachtenZwangsversteigerung 2-Zimmerwohnung
- Objekttyp:
- Zweizimmerwohnung
- Ort:
- Halle
- Ortsteil:
- Südstadt
- Verkehrswert:
- 28.000,00 €
- Termin:
- 28.05.2013 11:00 Uhr
- Wohnfläche ca.:
- 50,44 m²
- Aktenzeichen:
- 55 K 242/11-6
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Exposé &
GutachtenZwangsversteigerung Lebensmittelmarkt
- Objekttyp:
- Sb-Markt
- Ort:
- Halle
- Ortsteil:
- Silberhöhe
- Verkehrswert:
- 290.000,00 €
- Termin:
- 29.05.2013 10:00 Uhr
- Nutzfläche ca.:
- 1.500 m²
- Grundstücksfläche ca.:
- 3.222 m²
- Aktenzeichen:
- 55 K 218/11-1(2)
Sicherheitsleistung
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto oder
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.