Keine anstehenden Zwangsversteigerungen


Sicherheitsleistung

Vorherige Überweisung der Sicherheitsleistung auf das Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg, Baden-Württembergische Bank, Konto Nr. 749 553 0504, BLZ 600 501 01.

Der Betrag muss so rechtzeitig überwiesen werden, dass die Mitteilung der Landesoberkasse über den Zahlungseingang im Termin dem Gericht vorliegt. Der Einzahlungsbeleg genügt nicht als Nachweis! (mindestens 5 Arbeitstage oder 2 Wochen vor dem Termin überweisen). Aus der Überweisung müssen folgende Daten ersichtlich sein:

a) Name des Einzahlers (muss identisch mit dem Bieter sein) b) Datum des Versteigerungstermins c) Aktenzeichen des Amtsgerichts Heidelberg ( 50 K ........../ ........ ) d) der Vermerk -Bietsicherheit- e) das Kassenzeichen 9702003740512 AG Heidelberg

Fehlt eine dieser Angaben, kann die Landesoberkasse die Überweisung nicht zuordnen und das Vollstreckungsgericht erhält dann keine Nachricht über den Zahlungseingang. Mangels Sicherheitsleistung muss das Gebot dann zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht