Keine anstehenden Zwangsversteigerungen


Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
  4. Überweisung der Sicherheit auf folgendes, vom Gericht angegebene Konto:

Empfänger: Landeszentralkasse Mecklenburg-Vorpommern IBAN: DE37 130000000013001541 BIC: MARKDEF1130 Bank: Deutsche Bundesbank Filiale Rostock

Verwendungszweck: Sicherheitsleistung Amtsgericht Stralsund zu Aktenzeichen, Name des Einzahlers.

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 14 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht