Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 09. August 2024 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 115, Sitzungssaal, im Amtsgericht St. Goar, Bismarckweg 3-4, 56329 St. Goar, öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 1, Eigentumswohnung im Dachgeschoss, Verkehrswert: 53.100,00 €
Lfd. Nr. 2, Eigentumswohnung im Obergeschoss, Verkehrswert: 71.600,00 €
Lfd. Nr. 3, Eigentumswohnung im Erdgeschoss, Verkehrswert: 37.800,00 €

Gesamtverkehrswert: 162.500,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
71.600,00 €
Versteigerungstermin
09.08.2024, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
1 K 27/22
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
19.05.23
Besichtigungsart
Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Balkon Keller Terrasse Carport
Objekttyp
Sonstige Wohnung
Wohnfläche
88.5 m²
Baujahr
1973
Verfügbarkeit
eigen genutzt
Etage
2.OG

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um die Wohnung Nr. 2 im Obergeschoss des Haupthauses nebst Balkon + Kellerraum im Kellergeschoss lt. Aufteilungsplan. Es besteht das Sondernutzungsrecht an der auf dem Carport befindlichen Terrasse u. am Carport Nr. 1 und Nr. 2. Des Weiteren gelangen die Wohnungen Nr. 1 und 3 zur Versteigerung.

Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.

Die Räumlichkeiten mit einer Wohnfläche von ca. 88,50 m² teilen sich auf in Flur, Abst., Kinderzimmer, Bad, Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer und Balkon.

Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Objekt eigen genutzt.

Gebäudebeschreibung:

Auf dem Grundstück befindet sich ein Mehrfamilienwohnhaustrakt, bestehend aus einem zweigeschossigen, teilunterkellerten Hauptgebäude mit 3 Wohneinheiten (incl. Gemeinschaftsräumen im Kellergeschoss) und ein zurückliegendes nicht unterkellertes Nebengebäude, in dem sich eine vierte Wohneinheit befindet.

Das Haupthaus - direkt an der Straße und seitlich auf der nordöstlichen Grundstücksgrenze stehend - wurde im Jahr ca. 1973 neu erstellt gemäß vorliegenden Baugenehmigungsunterlagen.

Das zurückliegende Nebengebäude des Baujahrs ca. 1935 / 1936 wurde ehemals als Stall genutzt und später dann noch als Lager bzw. Abstellraum. Gemäß den Baugenehmigungsunterlagen zur “Nutzungsänderung des Nebengebäudes zum Einfamilienwohnhaus” aus dem Jahr 2003 erfolgten umfangreiche Ausbau-/Sanierungsmaßnahmen im Zeitraum 2002-2005.

Direkt anschließend wurde notariell eine Wohnungseigentumsaufteilung gem. §3 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) für das Gesamtobjekt durchgeführt mit den 4 Wohneinheiten des Wohnhaustraktes.

Die Gesamtanlage befindet sich nach äußerem Eindruck insgesamt in einem nur befriedigenden Unterhaltungs- und Bauzustand.

Sonstiges

Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.

Lage

Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Ortskernnähe von Reitzenhain.

Das Bewertungsgrundstück (Flur 27 / Flurstück 47/1) liegt an der Ortsdurchgangsstraße der kleinen Gemeinde Reitzenhain (an der Kreisstraße K 90; innerörtlich “Ortsstraße” benannt). Das langgezogene, nahezu rechteckig geschnittene Grundstück ist 433 m² groß und bebaut mit einem direkt an der Straße stehenden Hauptgebäude sowie einem zurückliegenden Nebengebäude. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulicher Nutzung.

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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