Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung durch Interessenten von Versteigerungsobjekten
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Diese Internetplattform wird betrieben von immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG
1. Allgemeine Bestimmungen
versteigerungspool.de ist eine Internet-Plattform von immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG (hier genannt IP), auf der Versteigerungsobjekte präsentiert werden, die durch Gerichte, lizenzierte Auktionatoren, vom Gericht bestellte Beauftragte, und/oder von Berechtigten beauftragte Personen zum Verkauf oder zur Versteigerung veröffentlicht werden.
IP bietet selbst keine Versteigerungsobjekte an und wird selbst nicht Vertragspartner, der zwischen Objektanbieter und Objektinteressenten geschlossenen Verträge.
Nachstehend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen IP und den Interessenten von Objekten zu Verkaufs- oder Versteigerungszwecken geregelt.
2. Nutzung der IP-Internet-Plattform
Interessenten und Nachfragern von Versteigerungsobjekten ermöglicht IP die kostenlose Nutzung der in der IP-Datenbank enthaltenen Objektangebote. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung der IP Internet-Plattform und Datenbank besteht nicht. IP kann jederzeit ohne Angabe von Gründen eine weitere Nutzung und Zugriff untersagen.
3. Vertraulichkeit
Die durch die Nutzung der von IP gewonnen Informationen dürfen nur in Zusammenhang mit dem beabsichtigten konkreten Geschäft, sei es zum beabsichtigten Erwerb oder zur Ersteigerung eines nachgefragten Objektes, verwendet werden. Eine Weitergabe von Informationen an Dritte oder eine Nutzung einer Information zu anderen Zwecken, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist verboten.
4. Keine Gewährleistung für den Inhalt von Angeboten
IP übernimmt keinerlei Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der an IP übermittelten Informationen. Jede Haftung von IP in Zusammenhang mit dem Inhalt der Informationen scheidet aus. IP haftet in keinem Fall für fehlerhafte oder unvollständige Angaben bei den Zwangsversteigerungsimmobilien.
Die Gutachten, die zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen, sind in der Regel nicht vollständig und als Grundlage zum Erwerb eines Versteigerungsobjekts nicht geeignet. Sie bieten nur einen Überblick zu dem entsprechenden Objekt. Auch besteht die Möglichkeit, dass durch die Datenübertragung, Angaben nicht korrekt dargestellt oder wieder gegeben werden. Trotz jeglicher Sorgfalt kann es darüber hinaus zu Druckfehlern und Abweichungen kommen. Deshalb weist IP den Interessenten für Versteigerungsobjekte noch einmal ausdrücklich darauf hin, nur das beim zuständigen Amtsgericht zur Einsicht ausliegende gerichtliche Gutachten, als das für alle persönlichen, in Bezug auf die Versteigerung resultierenden Handlungen und Verwendungen, relevante Gutachten zu betrachten. Ausschließlich dieses Gutachten hat rechtliche Gültigkeit. Es ist vollständig und liegt im Original vor. Es liefert auch Daten, die in dem zum Download zur Verfügung gestellten Gutachten, mit Absicht nicht veröffentlicht werden. Bitte überprüfen Sie alle Angaben selbst und fragen Sie während der Versteigerung genau nach.
IP weist auf seinen Seiten unter dem Punkt Terminaufhebungen auf solche Versteigerungstermine hin, die abgesagt wurden. Für das Stattfinden der angesagten Termine übernimmt IP jedoch keine Haftung. Wir empfehlen dem Interessenten deshalb, sich direkt vor dem Termin, beim zuständigen Amtsgericht oder dem Gläubiger zu informieren.
5. Download des gerichtlichen Gutachtens
Wichtiger Hinweis! Stellt IP Interessenten das gerichtliche Gutachten in Teilauszügen zur Verfügung, handelt sich dabei nicht um das Original, sondern um eine aus Datenschutz- und technischen Gründen bearbeitete und gekürzte Fassung. Durch die Übertragung des Gutachtens in digitale Form kann es zu fehlerhaften und unvollständigen Angaben kommen. Deshalb übernehmen wir keine Haftung und Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
Wir empfehlen dringend vor der Teilnahme an einer Versteigerung das originale Gutachten bei Gericht einzusehen und alle Angaben noch einmal zu überprüfen!
Sofern der Nutzer ein gebührenpflichtiges (Download-Gebühr) Gutachten herunterladen möchte, stimmt der Nutzer zu, dass personenbezogene Daten (z.B. E-Mail-Adresse des Nutzers) zum Zwecke der Zahlungsabwicklung an den Zahlungsdienstleister weitergegeben werden.
Das Urheberrecht an diesen Gutachten hält alleinig der Gutachter.
6. Übersendung von Zusatzinformationen oder Zusatzangeboten
IP ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eigene und fremde ergänzende Informationen oder Zusatzangebote Interessenten zu versenden, die mit einer eventuellen Versteigerung oder einem Ankauf in Zusammenhang stehen. Der Interessent erteilt hiermit ausdrücklich seine Zustimmung zur Weiterverarbeitung seiner Daten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich Terminaufhebungen von Zwangsversteigerungsterminen. Hat der registrierte Interessent das Gutachten eines Zwangsversteigerungsobjekts herunter geladen wird er automatisch bei der entsprechenden Terminaufhebung per e-Mail von IP darüber informiert. Ein Anspruch auf diese Mitteilung besteht nicht.
7. Kooperationspartner
IP stellt auf seiner Internet-Plattform auch Informationen geeigneter Kooperationspartner zur Verfügung. Für deren Aussagen und Inhalte sind allein die jeweiligen Kooperationspartner verantwortlich. Eine Haftung von IP für die Informationen und Leistungen der Kooperationspartner scheidet aus. Die Leistungen der Kooperationspartner richten sich allein nach deren Bedingungen.
8. Speicherung von Daten
Sämtliche von IP erhobenen und von den Interessenten an IP übermittelten Daten werden von IP zu den vorstehend genannten Zwecken gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung.
9. Zusendung von News-Lettern
Ein kostenloser Newsletter wird von IP übersendet. Ein Rechtsanspruch des Nutzers hierauf besteht nicht. IP ist berechtigt, die Zusendung des Newsletter einzuschränken oder ohne Angabe von Gründen einzustellen.
Der Kunde kann jederzeit durch eine Mitteilung an IP die Zusendung einstellen lassen.
10. Gewähr und Haftung von IP
Gegenüber Interessenten und Nachfragern ist jede Haftung von IP grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:
- für die Haftung wegen Vorsatzes,
- wenn ein Schaden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auf eine fahrlässigen Pflichtverletzung von IP oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von IP beruht,
- wenn ein Schaden durch IP grob fahrlässig oder durch dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist,
- für die Haftung wegen der Verletzung solcher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels unverzichtbar sind.
Die vorbenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten auch nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch IP sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Systemintegrität
Es ist dem Nutzer im Zusammenhang mit einer Nutzung von IP nicht gestattet, Werkzeuge und Techniken zu verwenden, die das Funktionieren der Datenbank und/oder der gesamten Website stören und zu einer unverhältnismäßigen Belastung der IP Infrastruktur führen könnte.
12. Freistellung
Der Nutzer stellt IP von sämtlichen Ansprüchen frei, die von Anbietern oder Dritten gegenüber IP wegen Verletzung Ihrer Rechte durch vom Nutzer eingestellten Angebote und Inhalte geltend gemacht werden. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die Kostenerstattung notwendiger Rechtsvertretung einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
13. Gerichtsstand und geltendes Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Nutzungsverhältnis ist der von IP, sofern der Interessent Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Die rechtlichen Beziehungen zwischen IP und dem Interessenten richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die den Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am Nächsten kommt.
Stand Oktober 2023
Haftungsausschluss | Linksetzung | Urheberrecht
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