Dormienstr. 7 22587 Hamburg Telefon: 040/42811-5615
Website: https://justiz.hamburg.de/ag-blankenese
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amtliche Bekanntmachungen
Weitere Informationen: Telefon 040/42811-5454 und -5445
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle werktäglich 9:00-13:00 Uhr
Infos zur Sicherheitsleistung
Hinweis zur Sicherheitsleistung:
Die Überweisungen sind mindestens 5 Werktage vor dem Versteigerungstermin auf das folgende Konto zu veranlassen:
Justizkasse Hamburg bei der Bundesbank,
Kontonummer: 20001501, BLZ: 200 000 00
IBAN: DE10 2000 0000 0020 0015 01
BIC: MARKDEF1200
Die Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, da die Sicherheitsleistung nur gültig ist, wenn im Versteigerungstermin dem Gericht ein Nachweis der Justizkasse über den Eingang des Geldes vorliegt!
Empfänger ist die Justizkasse Hamburg
Im Verwendungszweck ist das Aktenzeichen der Versteigerungssache mit den vorangestellten Buchstaben "ZVT" unbedingt anzugeben (z.B. ZVT 505 K 17/07), da sonst die Gefahr besteht, dass der Zahlungsnachweis im Termin nicht vorliegt und das Gebot deshalb zurückgewiesen müsste.
Wichtig sind außerdem Absendername und Kontoverbindung (für evtl. Rückzahlungen, die mindestens 1 Woche dauern werden).
Anmeldung von Rechten
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.