Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (6 insgesamt)

Doppelhaushälfte mit zwei Stellplätzen ZVG

Doppelhaushälfte mit zwei Stellplätzen

Zwangsversteigerung in
53619 Rheinbreitbach

Amtsgericht Linz am Rhein:
6 K 19/25
Versteigerungstermin:
02.09.2026, 10:00 Uhr
unbebautes Grundstück ZVG

unbebautes Grundstück

Zwangsversteigerung in
56598 Rheinbrohl

Amtsgericht Linz am Rhein:
6 K 22/25
Versteigerungstermin:
23.09.2026, 10:00 Uhr
Wohnhaus mit Nebengebäude ZVG

Wohnhaus mit Nebengebäude

Zwangsversteigerung in
56599 Leutesdorf

Amtsgericht Linz am Rhein:
6 K 4/25
Versteigerungstermin:
04.11.2026, 10:00 Uhr
Hallengebäude mit Carport und Gartenfläche Flur 45  Nr. 212/4 ZVG

Hallengebäude mit Carport und Gartenfläche Flur 45 Nr. 212/4

Zwangsversteigerung in
53557 Bad Hönningen

Amtsgericht Linz am Rhein:
6 K 5/25
Versteigerungstermin:
11.11.2026, 08:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder

  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten bestätigten Bundesbankscheck oder

  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines berechtigten Kreditinstituts oder

  4. Überweisung der Sicherheit auf das folgende, vom Gericht angegebene Konto: Sparkasse Neuwied, IBAN:  DE66 5745 0120 0030 5344 16, BIC: MALADE51NWD, Empfänger: Amtsgericht Linz 

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

< Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen – Amtsgericht >

< Absendername und Bankverbindung > (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht