Amtsgericht Crailsheim
zur digitalen Gerichtstafel (4)Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (4 insgesamt)
Garage Nr. 13 in Reihengaragenanlage
Zwangsversteigerung in
74564 Crailsheim
Doppelhaushälfte mit Nebengebäude und Doppelgarage (Abrissobjekte)
Zwangsversteigerung in
74564 Crailsheim
Einfamilienhaus mit angebautem Nebengebäude und unbebautes Grundstück
Zwangsversteigerung in
74564 Crailsheim
Einfamilienwohnhaus
Zwangsversteigerung in
97993 Creglingen
Sicherheitsleistung
Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
- Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
- Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
- Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
- Überweisung der Sicherheit auf das in der Terminsbestimmung angegebene Konto unter Angabe des dort genannten Verwendungszweckes.
- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.