Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (13 insgesamt)

Wohn- und Geschäftshaus ZVG

Wohn- und Geschäftshaus

Zwangsversteigerung in
66953 Pirmasens

Amtsgericht Pirmasens:
2 K 61/23
Versteigerungstermin:
16.10.2024, 09:30 Uhr
2-Zimmerwohnung Nr. 3 ZVG

2-Zimmerwohnung Nr. 3

Zwangsversteigerung in
66953 Pirmasens

Amtsgericht Pirmasens:
1 K 42/22
Versteigerungstermin:
18.10.2024, 10:00 Uhr
5-Zimmerwohnung ZVG

5-Zimmerwohnung

Zwangsversteigerung in
66987 Thaleischweiler-Fröschen

Amtsgericht Pirmasens:
3 K 17/24
Versteigerungstermin:
23.10.2024, 14:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
76891 Rumbach

Amtsgericht Pirmasens:
3 K 9/23
Versteigerungstermin:
23.10.2024, 15:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder
4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto

Kreditinstitut: Sparkasse Südwestpfalz
IBAN: DE23 5425 0010 0000 0699 55
BIC: MALADE51SWP

Bareinzahlungen werden von der Sparkasse Südwestpfalz abgelehnt.

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

< Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen ? Amtsgericht >
< Absendername und Bankverbindung > (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht