Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (7 insgesamt)

Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
66822 Lebach

Amtsgericht Lebach:
4 K 11/23
Versteigerungstermin:
09.01.2025, 13:45 Uhr
Termin aufgehoben ZVG

Einfamilienhaus, landwirtschaftliche Grundstücke und Grünland

Zwangsversteigerung in
66839 Schmelz-Bettingen

Amtsgericht Lebach:
4 K 7/22
Versteigerungstermin:
23.01.2025, 13:45 Uhr
Wohnung ZVG

Wohnung

Zwangsversteigerung in
66822 Lebach-Thalexweiler

Amtsgericht Lebach:
4 K 20/23
Versteigerungstermin:
30.01.2025, 13:45 Uhr
bebautes Wohngrundstück ZVG

bebautes Wohngrundstück

Zwangsversteigerung in
66822 Lebach

Amtsgericht Lebach:
4 K 10/22
Versteigerungstermin:
06.02.2025, 13:45 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto der Gerichtskasse:

IBAN: DE90 5901 0066 0000 5066 68,
BIC: PBNKDEFF590

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

- Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht