Amtsgericht Peine
zur digitalen Gerichtstafel (6)Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (6 insgesamt)
Ein- bis Zweifamilienhaus
Zwangsversteigerung in
31249 Hohenhameln
Einfamilienhaus mit Nebengebäuden
Zwangsversteigerung in
31241 Ilsede
2-Zimmerwohnung
Zwangsversteigerung in
31226 Peine
Einfamilienhaus
Zwangsversteigerung in
31226 Peine
Sicherheitsleistung
Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
4.Überweisung der Sicherheit auf folgendes vom Gericht angegebene Konto:
Norddeutsche Landesbank Hannover
SWIFT-BIC: NOLADE2HXXX
IBAN: DE 40 2505 0000 0106 0239 63
Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:
- Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.