HINWEISE FÜR VERFAHRENSBETEILIGTE (m/w/d) WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE:
Sie wurden zu einem Gerichtstermin geladen oder beabsichtigen aus sonstigen Gründen, ein Gebäude der Justiz aufzusuchen. Die Justiz in Baden-Württemberg hat als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie Maßnahmen ergriffen, um ihre Beschäftigten und die Besucher vor einer Ansteckung zu schützen. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Besucher*innen ist der Zutritt nur noch mit 3G-Nachweis (Impf- oder Genesenennachweis bzw. negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis).
- Für Verfahrensbeteiligte (Parteien, Prozessbevollmächtigte, Zeug*innen, Sachverständige, Dolmetscher*innen, Bewährungs- und Gerichtshelfer*innen) gilt die vorgenannte 3G-Nachweispflicht nur im Fall einer individuellen Anordnung der jeweiligen Vorsitzenden Richter*innen.
- Der Impfnachweis muss durch Vorlage des entsprechenden QR-Codes (ausgedruckt oder auf einem mobilen Endgerät) nebst gültigem Personalausweis oder sonstigem Lichtbildausweis erfolgen.
- Halten Sie in den Gebäuden mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen. Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln.
- Bringen Sie eine medizinische Maske (MNS-, FFP2- oder KN 95- Maske). Das Tragen einer solchen Maske in den öffentlichen Bereichen der Gerichtsgebäude ist Pflicht; der Vorsitzende kann für den Sitzungssaal abweichende Anordnungen treffen. Schaals, Tücher und Alltagsmasken aus Stoff sind nicht ausreichend!
- Beachten Sie grundsätzlich bestehende Betretungsverbote für Personen, die absonderungs- oder quarantänepflichtig sind oder typische Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder innerhalb der jeweils letzten 10 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten. Unberührt bleibt die Pflicht, dem Gericht jede Verhinderung, einer Ladung nachzukommen, rechtzeitig anzuzeigen und die Gründe ggf. nachzuweisen.
- Es können Einlasskontrollen, auch mit Fiebermessung, stattfinden.
- Bitte halten Sie sich vor oder nach Ihrem Termin so kurz als möglich im Gerichtsgebäude auf. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und Ihre Mandanten werden gebeten: Vereinbaren Sie Treffpunkte im Freien. Wenn Sie sich vor oder nach einem Termin besprechen wollen, bitten wir ebenfalls, dies außerhalb des Gebäudes zu tun.
- Sie wollen jemanden zu ihrem Gerichtstermin als „moralische Unterstützung“ mitbringen? Wir regen an, dass Ihre Begleitung außerhalb des Gebäudes auf Sie wartet.
- In den Sitzungssälen sind die Plätze der Verfahrensbeteiligten so angeordnet, dass sie ausreichenden Abstand einhalten können und/oder es wird „Spuckschutz“ (Plexiglasscheiben) bereitgestellt.
- Die oder der Vorsitzende kann für die Verhandlung zusätzliche sitzungspolizeiliche Anordnung treffen.
- Zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind Zuhörer weiter zugelassen. Wegen des Abstandsgebots ist die Anzahl der Plätze jedoch eingeschränkt.
- Prüfen Sie stets, ob Sie Ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch erledigen können. Wenn Sie keine Ladung haben empfehlen wir dringend, einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie nicht wissen, wer für Ihr Anliegen zuständig ist, vermittelt die Telefonzentrale Sie gerne weiter.
- Beachten Sie die Anordnungen vor Ort.
Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie danken wir Ihnen.
Bitte beachten Sie außerdem:
Sollte der Raum nicht für alle Anwesenden ausreichen, wird der Zugang nur denjenigen Bietinteressenten gewährt, die die Bietsicherheit geleistet oder in gesetzlicher Form dabei haben.
Wenn mehrere Personen gemeinsam bieten wollen (z.B. Ehepaare), wird empfohlen, dass nur ein Bieter den Termin wahrnimmt. Für die übrigen Bieter ist eine notariell beglaubigte Bietvollmacht vorzulegen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vollstreckungsgericht den Versteigerungstermin beenden muss, sollten die notwendigen Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden (können).