Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (7 insgesamt)

Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer), Garage, Kfz-Stellplatz ZVG

Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer), Garage, Kfz-Stellplatz

Zwangsversteigerung in
06542 Allstedt

Amtsgericht Sangerhausen:
8 K 2/22
Versteigerungstermin:
13.04.2023, 10:00 Uhr
Einfamilienhaus, Garage, Sonstiges ZVG

Einfamilienhaus, Garage, Sonstiges

Zwangsversteigerung in
06537 Kelbra, Sittendorf

Amtsgericht Sangerhausen:
8 K 23/20
Versteigerungstermin:
18.04.2023, 10:00 Uhr
Sonstiges, bebautes Grundstück, Bebauung ist nicht von diesem … ZVG

Sonstiges, bebautes Grundstück, Bebauung ist nicht von diesem …

Zwangsversteigerung in
00000 Brücken-Hackpfüffel, Brücken

Amtsgericht Sangerhausen:
8 K 4/21
Versteigerungstermin:
09.05.2023, 10:00 Uhr
Einfamilienhaus, Nur das Gebäude ist Gegenstand der Versteigerung. ZVG

Einfamilienhaus, Nur das Gebäude ist Gegenstand der Versteigerung.

Zwangsversteigerung in
00000 Brücken-Hackpfüffel, Brücken

Amtsgericht Sangerhausen:
8 K 5/21
Versteigerungstermin:
09.05.2023, 11:00 Uhr

Wichtige Hinweise


Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
  4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto.

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

  • Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
  • Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht