Die nächsten 2 Zwangsversteigerungen (2 insgesamt)

zwei Bühnenräume ZVG

zwei Bühnenräume

Zwangsversteigerung in
72510 Stetten am kalten Markt

Amtsgericht Sigmaringen:
1 K 6/21
Versteigerungstermin:
07.04.2025, 10:00 Uhr
bebaute Gewerbegrundstücke ZVG

bebaute Gewerbegrundstücke

Zwangsversteigerung in
88639 Wald

Amtsgericht Sigmaringen:
1 K 23/19
Versteigerungstermin:
10.04.2025, 10:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
4. Überweisung der Sicherheit auf folgendes, vom Gericht angegebene Konto:

Landesbank Baden-Württemberg/Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE82 6005 0101 7469 5345 05
BIC: SOLADESTXXX

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

- Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)


Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht