Amtsgericht Sigmaringen
zur digitalen Gerichtstafel (5)Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (5 insgesamt)
Doppelhaushälfte
Zwangsversteigerung in
88630 Pfullendorf
zwei landwirtschaftliche Grundstücke / Unland
Zwangsversteigerung in
72511 Bingen
Wohnhaus mit Scheune
Zwangsversteigerung in
88605 Meßkirch
Einfamilienhaus
Zwangsversteigerung in
72501 Gammertingen
Sicherheitsleistung
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
4. Überweisung der Sicherheit auf folgendes, vom Gericht angegebene Konto:
Landesbank Baden-Württemberg/Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE82 6005 0101 7469 5345 05
BIC: SOLADESTXXX
Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:
- Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.