Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (5 insgesamt)

Grünfläche und Waldfläche ZVG

Grünfläche und Waldfläche

Zwangsversteigerung in
53489 Sinzig-Bad Bodendorf

Amtsgericht Sinzig:
6 K 9/24
Versteigerungstermin:
18.12.2024, 13:30 Uhr
ursprünglich gemischt genutztes Gebäude ZVG

ursprünglich gemischt genutztes Gebäude

Zwangsversteigerung in
56745 Weibern

Amtsgericht Sinzig:
6 K 1/24
Versteigerungstermin:
15.01.2025, 13:30 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
56746 Kempenich

Amtsgericht Sinzig:
6 K 14/24
Versteigerungstermin:
29.01.2025, 13:30 Uhr
Waldfläche ZVG

Waldfläche

Zwangsversteigerung in
56651 Niederzissen

Amtsgericht Sinzig:
6 K 22/24
Versteigerungstermin:
05.02.2025, 13:30 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto:

Postbank, SWIFT-BIC PBNKDEFFXXX, IBAN DE59 5451 0067 0023 3826 75

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

- Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht