Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (6 insgesamt)

land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke ZVG

land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Zwangsversteigerung in
39264 Zerbst/Anhalt, OT Steutz

Amtsgericht Zerbst:
9 K 5/20
Versteigerungstermin:
23.03.2023, 09:00 Uhr
land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke ZVG

land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke

Zwangsversteigerung in
39264 Zerbst/Anhalt, OT Steutz

Amtsgericht Zerbst:
9 K 6/20
Versteigerungstermin:
23.03.2023, 10:30 Uhr
landwirtschaftlich genutztes Grundstück ZVG

landwirtschaftlich genutztes Grundstück

Zwangsversteigerung in
39264 Zerbst/Anhalt, OT Bias

Amtsgericht Zerbst:
9 K 4/20
Versteigerungstermin:
23.03.2023, 13:00 Uhr
land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstück, Grünland ZVG

land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstück, Grünland

Zwangsversteigerung in
39264 Zerbst/Anhalt, OT Steutz

Amtsgericht Zerbst:
9 K 7/20
Versteigerungstermin:
23.03.2023, 14:00 Uhr

Wichtige Hinweise


Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto oder
  4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht