Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 24. Juni 2026 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Bad Schwalbach, Saal 7, Nikolaus-August-Otto-Straße 15 öffentlich versteigert werden:
Eingetragen im Grundbuch Hettenhain Blatt 432
Baugrundstück, unbebautes Grundstück
Verkehrswert: 78.000,-- Ersteher werden um Angabe ihrer steuerlichen Identifikationsnummer gebeten. Sicherheitsleistung ist zu leisten durch Verrechnungsscheck einer deutschen Bank, durch selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft einer deutschen Bank oder vorab zu zahlen an die Gerichtskasse Frankfurt am Main, Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30; BIC: HELADEFFXXX, zu dem Kassenzeichen 020096309058 unter Angabe des Verfahrens und dem Namen des Einzahlers
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Versteigerungstermin
- 24.06.2026, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 20 K 11/25
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Grundstück
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Baugrundstück, unbebautes Grundstück
unbebautes Grundstück, z. Zt. Brachland.
Es besteht für das Grundstück/Gebiet kein Bebauungsplan.
Das zu bewertende Grundstück liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - Innenbereich.
Die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist gemäß den Bstimmungen des § 34 BauGB zu beurteilen. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt beiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtig werden (§ 34 Abs. 1 BauGB).
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
Nassauische Sparkasse, Wiesbaden, Claudia Preußer, Tel.: 0611/364 716-10
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