Zwangsversteigerung Bauplatz, Flurstück Nr. 366, mit Zaunanlage
Raiffeisenstraße, 75394 Oberreichenbach-Oberkollbach
- Verkehrswert
- 150.000,00 € u.w.
- Versteigerungstermin
- 17.04.2026, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 28/24
- Verkehrswert
- 150.000,00 € u.w.
- Versteigerungstermin
- 17.04.2026, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 28/24
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 17. April 2026 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Calw, Sitzungssaal 100, Schillerstraße 11, 75365 Calw öffentlich versteigert werden:
Lfd. Nr. 1 - Abbruchobjekt: Einfamilienhaus mit Scheune, Schuppenanbauten und Nebengebäude; Baujahr vmtl. vor 1914; eigengenutzt
Verkehrswert: 300.000,00 €
Lfd. Nr. 2 - unbebauter Bauplatz: eigengenutzt, mit Zaunanlage und Holzlege
Verkehrswert: 150.000,00 €
Lfd. Nr. 3 - Ackerland: verpachtet, als Landwirtschaftsfläche genutzt
Verkehrswert: 16.800,00 €
Lfd. Nr. 4 - Ackerland: verpachtet, als Landwirtschaftsfläche genutzt
Verkehrswert: 4.600,00 €
Lfd. Nr. 5 - Grünland: verpachtet, als Landwirtschaftsfläche genutzt
Verkehrswert: 2.000,00 €
Lfd. Nr. 6 - landwirtschaftliche Fläche mit Scheune: verpachtet, Baujahr 1987, Baumängel mit lnstandhaltungsrückstau, undichte Außenhülle
Verkehrswert: 50.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 150.000,00 € u.w.
- Versteigerungstermin
- 17.04.2026, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 28/24
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 25.06.25
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Baugrundstück
- Grundstücksfläche
- 710 m²
- Verfügbarkeit
- eigen-genutzt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um einen unbebauten Bauplatz (Flurstück 366). Des Weiteren gelangen ein Einfamilienhaus mit Nebengebäude sowie weitere Grundstücke (Landwirtschaftsflächen, eine davon mit Scheune) zur Versteigerung.
Besichtigung
Das Objekt wurde am 14.01.2025 ausschließlich durch eine augenscheinliche (visuelle) Ortsbesichtigung des gesamten Grundstücks in Augenschein genommen. Die Bewertung basiert ergänzend auf vorgelegten Unterlagen und behördlichen Auskünften, Maßprüfungen oder zerstörende Untersuchungen wurden nicht durchgeführt.
Grundstück
Das Verkaufsobjekt ist ein unbebautes Grundstück (Bauplatz) mit einer Fläche von 710 m². Es handelt sich um ein Eckgrundstück in leichter Hanglage, abfallend nach Süden zur Raiffeisenstraße, mit polygonalem, L-förmigem Zuschnitt. Die maximale Länge an der Grenze zum Nachbargrundstück beträgt ca. 32,5 m, an der Raiffeisenstraße mindestens 16 m; die breiteste Stelle misst 25,5 m und die schmalste ca. 22 m. Das Grundstück ist umzäunt, eine Holzlege als Nebeneinrichtung ist vorhanden, die im Rahmen einer späteren Bebauung entfernt werden sollte. Das Grundstück muss zudem entrümpelt werden, da am Bewertungsstichtag landwirtschaftliche Fahrzeuge und abgemeldete PKW sowie Holz gelagert waren.
Die Bodenbeschaffenheit bot bei der Ortsbesichtigung keinen Hinweis auf wertbeeinflussende Besonderheiten oder Altlasten. Das Grundstück ist explizit nicht kontaminiert oder altlastenbelastet (Bestätigung durch das Altlastenkataster). Grundsätzlich besteht die planungsrechtliche Möglichkeit, das Grundstück gemäß Bebauungsplan mit Einzel- oder Doppelhäusern zweigeschossig zu bebauen. Eine Baulast ist nicht eingetragen, Denkmalschutz besteht nicht und das Grundstück liegt nicht in einem Hochwassergebiet. Die Erdbebenzone ist 1.
Die Erschließung (Strom) liegt an, Wasser- und Abwasseranschlüsse sowie Straßenausbau sind noch beitragspflichtig. Eine Gas- oder Fernwärmeversorgung ist nicht vorhanden. Die Eigentümerin hat noch keine Erschließungskosten bezahlt, sodass diese auf den Erwerber übergehen.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück durch die Eigentümerin und deren Lebensgefährten eigengenutzt, vorwiegend als Lagerplatz für landwirtschaftliche Geräte und Holz. Es bestanden keine Miet- oder Pachtverhältnisse.
Sonstiges
Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.
Lage
Oberreichenbach, Ortsteil Oberkollbach, Landkreis Calw, Baden-Württemberg, rund 1.009 Einwohner.
Das Grundstück liegt im Ortszentrum des Ortsteils Oberkollbach an der Raiffeisenstraße, in einer dörflichen Wohnlage (Lageklasse: mittelmäßig), geprägt durch meist zweigeschossige Wohnbebauung. Nachbarschaftlich befinden sich primär weitere Wohnhäuser, die Straße ist ruhig, teils als Stichweg ausgeprägt, ohne wahrnehmbare Verkehrsimmissionen. Die topografische Lage ist leicht geneigt (Südhangausrichtung). Auffällige naturschutzrechtliche Einschränkungen oder Beeinträchtigungen liegen nicht vor.
Infrastruktur: Die Versorgung mit Einrichtungen des täglichen Bedarfs erfolgt in benachbarten Orten, im Ortsteil Oberkollbach selbst ist lediglich ein Kindergarten vorhanden. Die Grundschule ist im Hauptort Oberreichenbach, weiterführende Schulen, Ärzte sowie umfangreiche Einkaufsmöglichkeiten finden sich in Calw (ca. 10 km). Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr besteht ausschließlich per Busverbindung nach Calw, das Bahnnetz beginnt ebenfalls dort.
Das Grundstück weist eine L-Form und leichte Hanglage (nach Süden abfallend) auf; es ist zum größten Teil umzäunt und von nur vereinzeltem Bewuchs sowie einer Holzlege geprägt. Der Schnitt ist für Wohnbebauung grundsätzlich geeignet, kleinere Einschränkungen können sich aus der L-Form ergeben.
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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.

