Zwangsversteigerung ehem. Betriebsgelände; Gärtnerei mit Wohnhaus
Grainstraße 13, 67434 Neustadt an der Weinstraße
- Verkehrswert
- 27.600,00 €
- Versteigerungstermin
- 18.09.2025 14:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 29/23
- Verkehrswert
- 27.600,00 €
- Versteigerungstermin
- 18.09.2025 14:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 29/23
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Donnerstag, 18. September 2025 um 14:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, Sitzungssaal C 2, Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 27.600,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 27.600,00 €
- Versteigerungstermin
- 18.09.2025, 14:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 29/23
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 21.10.24
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstige (Gewerbeobjekt)
- Wohnfläche
- 47.94 m²
- Nutzfläche
- 323.84 m²
- Grundstücksfläche
- 1309 m²
- Heizungsart
- Zentralheizung
- Objektzustand
- abbruchreif
- Baujahr
- 1960
- Verfügbarkeit
- leerstehend, ungenutzt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein abbruchreifes ehemaliges Betriebsgelände mit Gärtnerei und Wohnhaus.
Besichtigung
Das Objekt wurde am 21.10.2024 im Rahmen eines Ortstermins besichtigt. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der vorliegenden Bauunterlagen, Akten, Luftbilder und der Feststellungen während der Besichtigung vor Ort.
Gebäude
Das Wohnhaus wurde laut Bauakte um 1960 errichtet, ein Anbau (Heizraum) stammt laut Genehmigung von 1964. Es handelt sich um ein eingeschossiges, teilweise unterkellertes Gebäude mit rund 85 m² Grundfläche. Die Bauweise ist massiv, die Außenwände aus Mauerwerk, die Decken aus Holzbalken, die Bodenplatte aus Beton.
Die Raumaufteilung umfasst einen Vorraum, ein separates WC, eine Wohnküche mit integrierter Dusche, ein Zimmer im Erdgeschoss sowie ein weiteres Zimmer im Kellergeschoss, wobei der Keller massiv feucht und verschimmelt ist.
Der Allgemeinzustand ist sehr schlecht: Das Gebäude war seit längerem unbewohnt, zeigt gravierende Feuchtigkeits- und Schimmelschäden, aufgequollene Bodenbeläge, herabgefallene Deckenverkleidungen und nicht mehr nutzbare sanitäre Einrichtungen. Augenscheinlich ist das Gebäude unbewohnbar und nur noch zum Abriss geeignet. Hausschwamm wurde nicht festgestellt. Denkmalschutz besteht nicht. Das Grundstück ist voll erschlossen, jedoch ist die Haustechnik veraltet.
Die Gewächshäuser stammen schätzungsweise aus den 1960er–1970er Jahren, sind einfach konstruiert (verzinkte Stahlrahmen, Einfachverglasung) und zusammen etwa 280 m² groß. Sie sind nicht mehr nutzbar, überwuchert und mit asbesthaltigem Fensterkitt verglast. Die Außenanlage ist verwildert, mit unbegehbaren Hecken und Brombeerbüschen. Das Grundstück ist größtenteils begrünt, mit befestigter Zufahrt, die als Parkplatz genutzt werden kann.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück ungenutzt und leerstehend. Mietverhältnisse bestehen nicht.
Ausstattung
Flachgeneigtes Dach, Eindeckung mit Wellfaserzementplatten (asbesthaltig)
Heizung: Flüssiggastherme (veraltet), Warmwasser über Elektrospeicher oder Durchlauferhitzer
Überwiegend einfache, baujahrstypische Elektroinstallation
Böden: Überaltertes Parkett, teilweise aufgequollen
Fenster: Holz- und Kunststoffrahmen, zweifache Verglasung, veraltet
Sanitärausstattung: Stark überaltert, WC und Dusche (in der Wohnküche)
Gewächshäuser: Einfachverglasung, verzinkte Stahlrahmen, asbesthaltiger Fensterkitt
Sonstiges
Lage
Neustadt an der Weinstraße, ca. 57.654 Einwohner, Rheinland-Pfalz, kreisfreie Stadt.
Das Objekt befindet sich am südlichen Rand der Kernstadt in einem Wohngebiet mit Ein- und Zweifamilienhäusern und kleineren Mehrfamilienhäusern. Östlich grenzt der Hauptfriedhof an, nördlich eine unbebaute Freifläche und das Klinikum. Die Straße ist als Anliegerstraße nur schwach befahren. Im unmittelbaren Umfeld bestehen keine wesentlichen Beeinträchtigungen durch Lärm oder sonstige Einflüsse.
Das Grundstück ist weitgehend eben und unregelmäßig geschnitten. Die nicht bebauten Flächen sind stark verwildert mit Hecken und großflächigem Brombeerbewuchs. Die befestigte Zufahrt öffnet sich zur Straße hin; als Stellplatz nutzbar.
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