Zwangsversteigerung Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Hauptstraße 89, 91, Florastraße 94, 45879 Gelsenkirchen, Altstadt
- Verkehrswert
- 57.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 22.05.2026, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 95/23
- Verkehrswert
- 57.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 22.05.2026, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 95/23
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 22. Mai 2026 um 8:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 212 öffentlich versteigert werden:
Eingetragen im Grundbuch Gelsenkirchen Blatt 2956
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 57.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 22.05.2026, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 95/23
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstige Wohnung
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Laut Gutachten handelt es sich um die im 2. OG links (von der Straße aus betrachtet) des Wohn- und Geschäftshauses mit 5 Gewerbeeinheiten und 23 Wohneinheiten, Hauptstr. 91 in 45879 Gelsenkirchen-Altstadt gelegene Eigentumswohnung (Aufteilungsplan Nr. 16) bestehend aus Diele, 3 Zimmern, Küche, Bad und Kellerraum. Wohnfläche gemäß Teilungserklärung: 63 m², Baujahr ca. 1953/1954. Die Wohnung war zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung eigengenutzt. Eine WEG-Verwaltung ist vorhanden. In Teilbereichen der Wohnung war eine eingehende Besichtigung nicht möglich. Für Bauschäden und Baumängel an Gemeinschaft- und Sondereigentum wurde bei der Wertermittlung ein Abschlag in Höhe von insgesamt 6.500,00 € berücksichtigt. Zur Veräußerung der der Eigentumswohnung bedarf es in bestimmten Fällen der schriftlichen Zustimmung des Verwalters. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird angeraten.
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Lage
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