Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 7. Oktober 2025 um 9:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 202 öffentlich versteigert werden:
Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer)
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 1,00 €
- Versteigerungstermin
- 07.10.2025, 09:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 73/23
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstige Wohnung
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer)
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine Eigentumswohnung Nr. 14, gelegen in einem Wohn- und Geschäftshaus, das Teil eines Gebäudeensembles aus 3 unterschiedlichen Gebäuden auf einem Eckgrundstück, 1480 m² groß, ist.
Die Wohnung befindet sich in dem eingeschossigem Anbau des zweigeschossigen Gebäudes mit ausgebautem Dachgeschoss aus dem Baujahr 1893. Der Zugang erfolgt über die Buerer Straße 85, Gelsenkirchen. Es liegt eine deutliche Schieflage des Gebäudes vor.
Die Wohnung ist ca. 117 m² groß und zum Zeitpunkt der Erstellung des Wertgutachtens vermietet. Es ist kein Sondernutzungsrecht begründet. Die Eigentumswohnung ist nicht barrierefrei. Die Wohnung befindet sich in einem schlechten Zustand. Der Dachbereich ist undicht. Aufgrund von Wassereintritt sind die Deckenbalken über der Erdgeschossdecke durchgefault und die Decke wurde notdürftig abgefangen. Weitere Schäden der Holzbalken sind nicht ausgeschlossen. Die Eigentumswohnungist teilweise nicht nutzbar.
Es wird die Einsichtnahme in das Gutachten dringend angeraten!
Die Teilungserklärung kann bei Gericht eingesehen werden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
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