Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 11. November 2025 um 13:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012 öffentlich versteigert werden:

Eigentumswohnung + Garage

Verkehrswert: Lfd. Nr. 1: 55.000,00 € Lfd. Nr. 2: 9.000,00 €

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Versteigerungstermin
11.11.2025, 13:00 Uhr
Aktenzeichen
K 9/25
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Wichtige Hinweise

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Objektdaten

Objekttyp
Sonstige Wohnung

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Eigentumswohnung + Garage


Grundbucheintragung:
 
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Selb
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum




lfd.Nr.


ME-Anteil


Sondereigentums-Art


Blatt




1


101,06/1000


Grundstück


9591




an Grundstück




Gemarkung


Flurstück


Wirtschaftsart u. Lage


Anschrift


Hektar




Selb


1009/13


Gebäude- und Freifläche


Freiheitsstraße 22, 24


0,1294




Zusatz zu lfd.Nr. 1: verbunden mit dem Sondereigentum an den Räumen im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 1;

für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Bd. 265 Bl. 9591 bis Bl. 9600);

der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt;

wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums Bezugnahme auf Bewilligung vom 22.03.1999;

übertragen aus Bd. 186 Bl. 6843; eingetragen am 15.04.1999
 
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Selb
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum




lfd.Nr.


ME-Anteil


Sondereigentums-Art


Blatt




2


20/100


Garage


9963




an Grundstück




Gemarkung


Flurstück


Wirtschaftsart u. Lage


Anschrift


Hektar




Selb


1009/18


Gebäude- und Freifläche


Nähe Freiheitsstraße


0,0164




Zusatz zu lfd.Nr. 2: verbunden mit dem Sondereigentum an

der Garage Nr. 1 lt. Aufteilungsplan.

Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 9963 bis Blatt 9967).

Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.

Wegen Gegenstands und Inhalts des Sondereigentums wird auf die Bewilligung vom 18.10.2004 URNr. V872/04 Notariatsverwalter Braun, Selb Bezug genommen; übertragen aus Blatt 9962; eingetragen am 05.11.2004.
 
-
 
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Eigentumswohnung;
 
 
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Garage;
 
Der Versteigerungsvermerk ist am 28.01.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
 
Aufforderung:
 
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
 
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
 
Hinweis:
 
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
 
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

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