Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Montag, 19. Mai 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012 öffentlich versteigert werden:

Eigentumswohnung mit Fertiggarage

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.

Verkehrswert
142.500,00 €
Versteigerungstermin
19.05.2025, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
K 48/23
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe

Wichtige Hinweise

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Objektdaten

Objekttyp
Sonstige Wohnung

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Eigentumswohnung mit Fertiggarage

 
Grundbucheintragung:
 
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Hof
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum




ME-Anteil


Sondereigentums-Art


Blatt




80,87/1000


Wohnung samt Loggia und Kellerraum und Garage im Aufteilungsplan GA 6


20312




an Grundstück




Gemarkung


Flurstück


Wirtschaftsart u. Lage


Anschrift


Hektar




Hof


2686/3


Gebäude- und Freifläche


Am Hohen Münster 4


0,1726




Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 20307 bis Blatt 20317).
Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte und Sondernutzungsrechte schränkt.
Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums wird auf die Bewilligung vom 01.09.2000 -URNr. 2173/2000/Notar Wasserthal, Hof- sowie den Aufteilungsplan Bezug genommen.
Übetragen aus Blatt 15539; eingetragen am 07.09.2000.
 
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Eigentumswohnung mit Fertiggarage;
 




Verkehrswert:


142.500,00 €


 




 
Der Versteigerungsvermerk ist am 05.07.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
 
Aufforderung:
 
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
 
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
 
Hinweis:
 
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
 
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

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