Zwangsversteigerung Einfamilienhaus in der Rechtsform eines Wohnungseigentums
Sandforter Weg 75, 59379 Selm
- Verkehrswert
- 254.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 27.01.2025 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 23 K 16/22
- Verkehrswert
- 254.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 27.01.2025 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 23 K 16/22
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Montag, 27. Januar 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Lünen, Hauptgebäude, Spormeckerplatz 5, 44532 Lünen, Etage EG, Sitzungssaal 127 öffentlich versteigert werden:
Einfamilienhaus in der Rechtsform eines Wohnungseigentums
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 254.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 27.01.2025, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 23 K 16/22
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Einfamilienhaus in der Rechtsform eines Wohnungseigentums
Laut Wertgutachten und Grundbuch handelt es sich um ein Einfamilienhaus (Bj. 1978) in der Rechtsform eines Wohnungseigentums, mit Kellerräumen und Garage. Es besteht ein Sondernutzungsrecht an einem Hof-und Gartenbereich (im Teilungsplan blau umrandet und mit Nr.3 gekennzeichnet).
Wohnfläche im Erdgeschoss etwa 81,61 m², sowie ca. weiterer 53 m² Nutzfläche im Dachgeschoss. Für den Dachgeschossausbau liegt keine Baugenehmigung vor, der Ausbau ist zudem wirtschaftlich insgesamt abgenutzt und es liegen erhebliche Bauschäden und Baumängel vor, sodass das Dachgeschoss bei der Wertermittlung vom Gutachter als Nutzfläche und nicht als Wohnfläche berücksichtigt worden ist. Laut Gutachter weichen die Gegebenheiten im Kellergeschoss teilweise von den Plänen in der Teilungserklärung ab. Die zwei Gartenhäuser inkl. Befestigung, der Pool und die Terrassenüberdachung inkl. Befestigung werden nicht mit versteigert. Das Wohnungseigentum war zum Stichtag leerstehend.
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Lage
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