Zwangsversteigerung Einfamilienhaus mit Nebengebäuden und unbebauten Grundstücksflächen
Soonwaldstraße 9, 55490 Mengerschied
- Verkehrswert
- 130.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 08.10.2026, 13:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 35 K 38/25
- Verkehrswert
- 130.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 08.10.2026, 13:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 35 K 38/25
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 8. Oktober 2026 um 13:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Bad Kreuznach, Sitzungssaal 2, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach öffentlich versteigert werden:
Lfd. Nr. 1: unbebaute Grundstücksfläche; Verkehrswert: 900,00 €
Lfd. Nr. 2: Einfamilienhaus, Nebengebäude; Verkehrswert: 127.336,00 €
Lfd. Nr. 3: unbebaute Grundstücksfläche; Verkehrswert: 1.764,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 130.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 08.10.2026, 13:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 35 K 38/25
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 06.10.25
- Besichtigungsart
- Innen- und Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Wohnfläche
- 265 m²
- Grundstücksfläche
- 1769 m²
- Heizungsart
- Fußbodenheizung
- Objektzustand
- renovierungsbedürftig
- Baujahr
- 1890
- Verfügbarkeit
- leerstehend
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit zwei Scheunen, einer Schleppergarage sowie zwei unbebauten Grundstücksflächen.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 06.10.2025 vollständig innen und außen hinsichtlich Ausstattung und allgemeinem Zustand besichtigt. Die Bewertung stützt sich zudem auf Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, behördliche Auskünfte und weitere Unterlagen.
Gebäude
Das Hauptobjekt ist ein freistehendes, ausschließlich zu Wohnzwecken genutztes Einfamilienhaus in Fachwerk- und Massivbauweise mit verputzten Fassaden und teilweise Naturschiefer. Das Ursprungsgebäude stammt aus etwa 1890; ein einseitiger Anbau wurde 1977 errichtet. Das Haus ist zweigeschossig, verfügt im Altbau über einen Kriechkeller, im Anbau über einen Keller, hat ein ausgebautes Dachgeschoss sowie einen nicht ausgebauten Spitzboden. Die Wohnfläche beträgt rund 265 m².
Die Raumaufteilung umfasst im Erdgeschoss Essen, Kochen, Bad, Flur, Schlafen, Wohnen und Abstellraum. Im Obergeschoss befinden sich Wohnen, Schlafen, Flur, Kinderzimmer, Bad und Kochen. Im Dachgeschoss ist ein Schlafraum mit Balkon vorhanden. Der Grundriss bietet eine große Wohnfläche, ist jedoch durch den Altbaubestand und die Anbausituation uneinheitlich gegliedert. Die Belichtung und Besonnung wurden als gut bis ausreichend beurteilt. Wertmindernd wirkt eine geringe Raumhöhe in der Küche des Erdgeschosses von nur etwa 2,03 m.
Am Gebäude wurden in den Jahren 2021 bis 2023 teilweise Fenster, Elektrik, Bodenbeläge, Bad und Dachdämmung modernisiert. Die Maßnahmen sind jedoch teilweise nicht fertiggestellt und wurden überwiegend in Heimwerkerqualität ausgeführt. Festgestellt wurden unter anderem nicht fachgerechte Verarbeitung, ein defektes Terrassenfenster sowie eine defekte Gasheizung, deren Austausch erforderlich ist. Der allgemeine bauliche Zustand ist nur ausreichend bis schlecht; es besteht deutlicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf. Denkmalschutz besteht nicht.
weitere Gebäude
Zum Objekt gehören zwei ältere Scheunen und eine Schleppergarage. Scheune 1 stammt schätzungsweise aus dem Jahr 1890, ist in Massiv- und Fachwerkbauweise errichtet, verputzt und mit Satteldach versehen; die Dacheindeckung besteht aus Naturschiefer und Wellblech. Modernisierungen wurden nicht festgestellt. Der bauliche Zustand ist ausreichend bis schlecht.
Scheune 2 wird ebenfalls auf etwa 1890 datiert und ist in Massivbauweise mit teilweise Naturschiefer ausgeführt. Das Satteldach ist mit Naturschiefer und Faserzementplatten gedeckt. Hier wurden erhebliche Schäden an tragenden Holzstützen durch Feuchtigkeit sowie Korrosionsschäden an Stahlstützen festgestellt, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen können. Der bauliche Zustand ist schlecht; eine vertiefte Begutachtung wurde empfohlen.
Die Schleppergarage ist eingeschossig, etwa 1970 errichtet, mit Grube ausgestattet und als einfacher Massivbau mit Flachdach ausgeführt. Der Zustand ist schlecht.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt leerstehend.
Ausstattung
Dachform/Dachdeckung: Einfamilienhaus mit Satteldach und Naturschiefereindeckung; Dachflächen teilweise gedämmt; Scheune 1 mit Satteldach sowie Naturschiefer und Wellblech; Scheune 2 mit Satteldach sowie Naturschiefer/Faserzementplatten; Schleppergarage mit Flachdach und Faserzementplatten
Heizung & Warmwasser: Gasheizung, defekt, Austausch erforderlich; Wärmeübertragung teilweise über Fußbodenheizung, teilweise über Heizkörper; zusätzlicher Kaminanschluss; zentrale Wasserversorgung über das öffentliche Netz
Elektroinstallation: durchschnittliche Ausstattung im Wohnhaus mit Zählerschrank, Kippsicherungen und FI-Schutzschalter; Schleppergarage mit einfacher Elektroausstattung
Fenster: teilweise 2021 modernisiert; defektes Terrassenfenster vorhanden
Sanitärausstattung: zwei Bäder vorhanden, teilweise 2023 modernisiert
Lage
Das Objekt liegt in Mengerschied mit etwa 720 Einwohnern im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz.
Die Mikrolage ist innerörtlich und als einfache Wohnlage bewertet. Die Umgebungsbebauung ist überwiegend wohnbaulich geprägt und meist zweigeschossig. Das Anwesen liegt an einer Anliegerstraße.
Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in etwa 2 km Entfernung, Schulen und Ärzte in etwa 3 km. Eine Bushaltestelle ist in unmittelbarer Nähe vorhanden; die nächstgrößeren Verkehrsanbindungen erfolgen über die B50, die A61 sowie den Bahnhof in Kirn.
Das Grundstück umfasst insgesamt 1.769 m², ist eben und unregelmäßig zugeschnitten bei einer mittleren Tiefe von etwa 32 m. Es ist eingefriedet, das Wohnhaus weist eine einseitige Grenzbebauung auf. Die Erschließung ist gesichert; die Straße ist voll ausgebaut und mit Betonverbundpflaster befestigt. Planungsrechtlich liegt kein Bebauungsplan vor; die Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB, der Flächennutzungsplan stellt eine gemischte Baufläche dar.
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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.




