Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 05. Juni 2024 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Gardelegen, Saal 3.03 öffentlich versteigert werden:

Einfamilienhaus, Sonstiges

Verkehrswert: Grundstück lfd. Nr. 1 BVZ: 1,00 € (symbolischer Wert) Grundstück lfd. Nr. 2 BVZ: 10.200,00 € Gesamtausgebot der Grundstücke lfd. Nr. 1 und 2 BVZ: 1,00 € (symbolischer Wert)

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.

Verkehrswert
0,00 €
Versteigerungstermin
05.06.2024, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
31 K 42/20
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Wichtige Hinweise

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Objektdaten

Objekttyp
Sonstiges Haus

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Einfamilienhaus, Sonstiges

Das Grundstück lfd. Nr. 1 BVZ ist mit einer zweigeschossigen Stallruine (Baujahr vor 1950) bebaut. Der bauliche Zustand ist ungenügend. Es sind sofortige umfangreiche Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten notwendig. Die ruinösen Baulichkeiten sind aus sachverständiger Sicht nicht wirtschaftlich sanierungsfähig und besitzen keinen Substanzwert (Sachwert) mehr, so dass folglich die Freilegung des Bewertungsgrundstücks unterstellt wurde.
Das Grundstück lfd. Nr. 2 BVZ ist mit einem eingeschossigen, einseitig angebauten tlw. unterkellerten Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Baujahr vor 1950), einer Scheunenruine und Nebengebäude bebaut.
Der bauliche Zustand des Einfamilienhauses ist mangelhaft, sofortige umfangreiche Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten sind notwendig und lassen ohne diese eine Nutzung nicht zu. Die Scheunenruine und das Nebengebäude sind aus sachverständiger Sicht nicht wirtschaftlich sanierungsfähig und besitzen keinen Substanzwet (Sachwert) mehr, so dass folglich insoweit die Freilegung des Bewertungsgrundstücks unterstellt wurde.
Beide Grundstücke sind augenscheinlich seit einem längeren Zeitraum ungenutzt.
Auf und von beiden Beschlagnahmegrundstücken erfolgte ein sogenannter rechtmäßiger "Eigengrenzüberbau". Die Stallruine ist zum Teil auf das Grundstück lfd. Nr. 2 BVZ und das Einfamilienhaus ist teilweise auf das Grundstück lfd. Nr. 1 BVZ überbaut.
Zudem besteht ein geringfügiger Überbau vom östlich angrenzenden Grundstück mit der Haus Nr. 27 auf das Grundstück lfd. Nr. 2 BVZ.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

Ansprechpartner oder Gläubiger/​-vertreter

Heidrun Jahns, vertr.d.RA

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