Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 01. Juni 2022 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Neunkirchen, Knappschaftsstraße 16, Saal/Raum Saal 35, öffentlich versteigert werden:

Verkehrswert: 42.000,00 € (lfd. Nr. 1) und 1.000,00 € (lfd. Nr. 2)
Gesamtverkehrswert: 43.000,00 €

BV Nr. 1:
Grundstück bebaut mit einem einseitig angebauten Einfamilienwohnhaus

BV Nr. 2:
unbebautes Grundstück („Gartenland“)

HINWEIS:
Das Gutachten steht in kürze zur Verfügung.

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
43.000,00 €
Versteigerungstermin
01.06.2022, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
7 K 19/20
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
16.02.21
Besichtigungsart
Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Nebengebäude Garage
Objekttyp
Einfamilienhaus
Objektzustand
abbruchreif
Baujahr
1940-1950
Verfügbarkeit
leer stehend / ungenutzt
Anzahl Etagen
2

Objektbeschreibung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um ein Einfamilienhaus (Flurstück 697/24) und ein unbebautes Grundstück (Gartenland).

Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.

Das 2-geschossige Wohnhaus wurde ca. 1940-1950 in Massivbauweise mit Satteldach errichtet, das DG hat man teilweise zu Wohnzwecken ausgebaut. Die baulichen Anlagen befanden sich zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung insgesamt in einem desaströsen Unterhaltungszustand. Nach Inaugenscheinnahme bleibt festzuhalten, dass in der Vergangenheit keine Modernisierungen/ Instandsetzungen durchgeführt worden sind. Der komplette Baukörper befindet sich in einem maroden Bauzustand, das Gebäude ist nicht bewohnbar.

Auf dem Grundstück stehen noch eine Garage in Mauerwerkskonstruktion und ein maroder Schuppen.

Das Flurstück 32/3 (Gartenland) ist bis auf einen eingeschossigen, baufälligen Lager-/Materialschuppen unbebaut und wird nicht besonders genutzt. Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück, Grünland mit Baumbestand. Eine Zuwegung von der Straße ist nach Inaugenscheinnahme nicht vorhanden.

Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war Haus leer stehend

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Sonstiges

Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.

Lage

Die Versteigerungsobjekte befinden sich in Neunkirchen, im Stadtteil Wiebelskirchen (ca. 9.500 Einwohner).

Das Hausgrundstück liegt nördlich der Innenstadt. Bei der Ostertalstr. handelt es sich um eine innerstädtische Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen (Ortsdurchfahrt). In der näheren Umgebung des Bewertungsobjekts sind überwiegend 1- bis 2-geschossige Familienhäuser bzw. Reihen-/Doppelhäuser vorhanden. Das Flurstück 32/3 ist über einen Gehweg im Garten des Anwesens Ostertalstraße 72 erreichbar.

Ärzte, Schulen, Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten für den kurzfristigen Bedarf sind in der näheren Umgebung vorhanden. Der mittel- und langfristige Bedarf kann im Zentrum und Umland gedeckt werden. Die Region verfügt über attraktive Freizeitangebote in unmittelbarer Nähe. Busverbindung zu den umliegenden Städten und Gemeinden ist durch die Neunkircher Verkehrs AG (NVG) und Regionalverkehr Saar-Westpfalz GmbH gegeben.

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Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.