Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Montag, 14. April 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Jever, Schloßstraße 1/2, 26441 Jever, Saal 2 öffentlich versteigert werden:
Einfamilienhaus
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 230.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 14.04.2025, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 10 K 16/23
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Einfamilienhaus
Einfamilienhaus mit Flachdachanbau (ehem. Garage und Abstellräume); Geschosse: a) Wohnhaus: Erd- und Dachgeschoss; b) Anbau: Erdgeschoss; nicht unterkellert; Baujahre: 1976 Ursprungsgebäude mit Garage, 1984 Dachaufstockung mit Walmdach, 1988 Anbau eines Abstellraums; Baugenehmigungen: für den Ausbau der Garage zu Wohnzwecken liegt keine Genehmigung vor. Wohnfläche: Wohnhaus: EG 100 qm, DG: 29 qm. Raumaufteilung: a) im EG: Wohnhaus: Windfang, Diele, Flur, WC, Küche, Bad, Hauswirtschaftsraum, Wohnen/Essen, zwei Zimmer; Anbau: Heizungsraum, drei ausgebaute Zimmer b) im DG: Wohnhaus: Flur, zwei Zimmer, Bodenraum. Einstufung/Besonderheiten: Raumaufteilung nicht mehr zeitgemäß. Die Räume der ehemaligen Garage wurden zu Wohnzwecken umgebaut. Aufgrund des Grenzabstandes von rd. 1,5 m zur nördlichen Grundstücksgrenze geht der Gutachterausschuss davon aus, dass Aufenthaltsräume in diesem Gebäudeteil nicht genehmigungsfähig sind. Eine verbindliche Aussage zur zulässigen Nutzung kann nur durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden erfolgen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
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