Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 2. Juni 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Köln, Nebenstelle, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Etage E, Sitzungssaal 18 Reichenspergerpl. öffentlich versteigert werden:
Garage, Doppelhaushälfte
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 530.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.06.2025, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 93 K 52/24
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen.
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Garage, Doppelhaushälfte
Doppelhaushälfte und zwei Einzelgaragen in 51143 Köln (Zündorf), Hauptstraße 93i.
In dem Objekt befinden sich zwei Wohnungen (eine im EG und eine im DG und Spitzboden). Grundstücksgröße 361 m², Wohnflächen rd. 154 m², Baujahr um 1986. Der Sachverständige konnte die Wohnung im EG und das Kellergeschoss nicht besichtigen.
Nach Auswertung der Bauakte konnten Baugenehmigung und Abnahmescheine (Rohbau- und Schlussabnahme) nicht nachgewiesen werden. Die Anforderungen an eine ausreichende Belüftung und Belichtung mit Tageslicht im Kellergeschoss zur Nutzung als Wohnraum scheint nicht gegeben. Zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Nachbargrundstücks besteht eine Abstandsbaulast.
Eine Weitergabe der Kontaktdaten des Gläubigers kann gem. DSGVO nicht - auch nicht telefonisch - erfolgen.
Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts
oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine
können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711-323, 842, 782 oder 197 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 93 K …/23)
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
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