Zwangsversteigerung Landwirtschaftsfläche mit Mehrzweck-/Stallgebäude
Auf der Hub, 56459 Weltersburg
- Verkehrswert
- 185.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.02.2027, 09:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 12 K 62/25
- Verkehrswert
- 185.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.02.2027, 09:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 12 K 62/25
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, 2. Februar 2027 um 9:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Westerburg, Sitzungssaal 127, Wörthstraße 14, 56457 Westerburg öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 185.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 185.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.02.2027, 09:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 12 K 62/25
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 05.03.26
- Besichtigungsart
- Innen- und Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Landwirtschaftliches Objekt
- Grundstücksfläche
- 42062 m²
- Objektzustand
- sanierungsbedürftig
- Baujahr
- 1991
- Verfügbarkeit
- unbekannt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine Landwirtschaftsfläche, bebaut mit einem Mehrzweck-/Stallgebäude.
Besichtigung
Das Objekt wurde am 05.03.2026 im Rahmen einer Ortsbesichtigung außen und innen besichtigt; dabei wurden auch Fotografien zur Lage sowie zu den bewertungsrelevanten Zustandsmerkmalen gefertigt. Die Bewertung stützt sich ergänzend auf Bauakte, Baugenehmigungen, Lageunterlagen, Bodenwertkarte und die vom Sachverständigen ermittelte Bruttogrundfläche.
Gebäude
Es handelt sich um ein freistehendes, eingeschossiges landwirtschaftliches Betriebsgebäude auf großer Außenbereichsfläche. Nach den Bauakten wurde 1991 ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude neu errichtet, 2007 eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle ergänzt und 2015 eine Nutzungsänderung genehmigt. Die Bebauung besteht damit funktional aus Mehrzweckhallen- und Stallbereichen. Die Grundfläche des Gebäudes wird mit ca. 35 x 35 m angegeben; in der Wertermittlung wurde eine Bruttogrundfläche von 610 m² zugrunde gelegt. Wohnnutzung, Wohnungen oder wohnwirtschaftliche Räume sind nicht vorhanden.
Die Konstruktion ist teils massiv, teils als Fachwerk in Nadelholz ausgeführt. Fundamente bestehen aus Beton, die Umfassungswände aus Mauerwerk und Holzkonstruktion. Das Hallengebäude ist als Binderkonstruktion mit Satteldach ausgebildet, der Stallteil mit Stahl- bzw. Holzstützen unter Pultdach. Der Grundriss ist betriebsbezogen und auf landwirtschaftliche Nutzung mit Hallen- und Stallfunktionen ausgerichtet; aus den Unterlagen und Innenaufnahmen ergeben sich Viehstallbereiche sowie Lager- und Mehrzweckflächen.
Der bauliche Zustand ist sehr schlecht. Teilweise sind Koppelpfetten durchgebrochen, Stahlstützen und Windverband verformt sowie Wandpfosten beziehungsweise Rundstützen angefault. Der Sachverständige schätzt die Restnutzungsdauer nur noch auf 5 Jahre. Wesentliche Auflagen der Baugenehmigung wurden überwiegend nicht erfüllt; statische Berechnungen und Abnahmeprotokolle waren bei der Behörde nicht vorhanden. Empfohlen wird eine Kernsanierung mit Einreichung entsprechender Unterlagen bei der Baubehörde.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt als landwirtschaftliche Fläche mit Betriebs-/Stallgebäude genutzt; Mieter oder Pächter waren nicht bekannt.
Lage
Das Objekt liegt in Weltersburg im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Weltersburg hat rund 300 Einwohner; Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde ist Westerburg.
Die Mikrolage befindet sich am Ortsrand im Außenbereich nahe einer kleinen Siedlung mit Alten- und Pflegeheim sowie Aussiedlerhof. Das Grundstück wird über einen befestigten Wirtschaftsweg erschlossen und ist von landwirtschaftlich geprägten Nutzungen umgeben.
Das Grundstück ist 42.062 m² groß, trapezförmig zugeschnitten und steigt leicht nach Norden an. Augenscheinlich bestehen keine Anschlüsse an Versorgungsleitungen oder Abwasserbeseitigung. Die Fläche ist bauplanungsrechtlich als landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich einzuordnen; ein Bebauungsplan besteht nicht, die Genehmigung erfolgte nach § 35 BBauG.
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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.



