Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 28. Januar 2025 um 8:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012 öffentlich versteigert werden:
Reihenmittelhaus, Garage, Schuppen, Wohnhaus
Verkehrswert: Lfd. Nr. 1: 27.000,00 € Lfd. Nr. 2: 3.600,00 € Lfd. Nr. 3: 370,00 € Lfd. Nr. 4: 28.000,00 €
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
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- Versteigerungstermin
- 28.01.2025, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- K 53/23
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Reihenmittelhaus, Garage, Schuppen, Wohnhaus
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Marktleuthen
lfd.Nr.
Gemarkung
Flurstück
Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Hektar
Blatt
1
Marktleuthen
272
Gebäude- und Freifläche
Überbruck 10
0,0070
3347
2
Marktleuthen
317
Gebäude- und Freifläche
Nähe Überbruck
0,0058
3347
3
Marktleuthen
319
Gebäude- und Freifläche
Nähe Überbruck
0,0007
3347
4
Marktleuthen
273
Wohnhaus, Hofraum
Überbruck 12
0,0070
2605
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Reihenmittelhaus, bildet mit Reihenmittelhaus auf Flst. 273 eine wirtschaftliche Einheit;
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Garage, Schuppen;
Lfd. Nr. 3
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
mit Garage überbaut;
Lfd. Nr. 4
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wohnhaus;
Der Versteigerungsvermerk ist am 12.09.2023 (Flst. 272, Flst. 317, Flst. 319) und 09.02.2024 (Flst. 273) in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
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