Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Donnerstag, 30. Oktober 2025 um 10:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Landau in der Pfalz, Saal 221 öffentlich versteigert werden:

- siehe amtliche Bekanntmachung -

Verkehrswert: Lfd.Nr. 1: 135.000,--EURO Lfd. Nr. 2:       135,--EURO

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.

Versteigerungstermin
30.10.2025, 10:30 Uhr
Aktenzeichen
3 K 73/24
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Objektdaten

Objekttyp
Besonderes Objekt

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: - siehe amtliche Bekanntmachung -


Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
- laut Gutachten bebaut mit einem Ein-Zweifamilienhaus; zweigeschossig; unterkellert; Satteldach; freistehend mit Anbau; Baujahr vor 1950, Umbau ca. 1971; der bauliche Zustand ist für das Baujahr normal; die Gewerke sind überwiegend alt; es besteht ein offensichtlicher Unterhaltungsstau und Modernisierungsaufwand; teilweise sind Schäden/Feuchtigkeit im Keller etc. ersichtlich.

- Garage vorhanden

- Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich lediglich um einen 1/2-Miteigentumsanteil am Grundstück.

- Objektadresse laut Gutachten: Kuhardter Straße 22, 76761 Rülzheim;
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
- laut Gutachten unbebaut

- Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich lediglich um einen 1/2-Miteigentumsanteil am Grundstück.

 - Objektadresse laut Gutachten: Kuhardter Straße 22, 76761 Rülzheim;

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

Copyright © 2025 immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG

Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.