Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 15. April 2026 um 13:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Etage 2, Sitzungssaal C215 öffentlich versteigert werden:
Sonstiges
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 73.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 15.04.2026, 13:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 652 K 21/24
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Objektdaten
- Objekttyp
- Besonderes Objekt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Sonstiges
Das Gutachten bezieht sich auf eine zum Stichtag (21.01.2025) vermietete Eigentumswohnung im Ortsteil Röttgersbach in einer etwa 1969/1970 errichteten Wohnanlage mit nachträglich ausgebauten Dachgeschossen. Das Grundstück wurde 1996 nach dem Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in insgesamt sechzehn Einheiten aufgeteilt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Teilungserklärung befanden sich die Räumlichkeiten im Dachgeschoss in einem nicht ausgebauten Zustand. Nach der Teilungserklärung waren die Eigentümer jedoch berechtigt, das Teileigentum auf eigene Kosten unter Beachtung der bauaufsichtlichen und statischen Vorschriften zu Wohnzwecken auszubauen. Die geplanten Wohnungsgrößen wurden demnach im Aufteilungsplan berücksichtigt.
Die Fläche des Sondereigentums beträgt laut Teilungserklärung ca. 50 m². Eine nach dem Ausbau aktualisierte Zeichnung war in den Grundakten nicht vorhanden. Die Bauakten der Stadt Duisburg standen während der Bearbeitungszeit des Gutachtens nicht zur Verfügung. Eine Innenbesichtigung war nicht möglich. Insofern können keine genauen Angaben über den Ausbauzustand, die genaue Größe sowie die Raumaufteilung gemacht werden.
Zum Wertermittlungsstichtag war die Einheit vermietet. Genaue Angaben zum Mietverhältnis lagen nicht vor. Das Gemeinschaftseigentum machte insgesamt einen gepflegten Eindruck.
Auf Grund der Datenschutzbestimmungen kann derzeit eine Bekanntgabe der betreibenden Gläubiger nicht erfolgen. Dies geht nur mit vorheriger Zustimmung der Gläubiger. Diese Zustimmung liegt hier nicht vor.
Kontoverbindung Sicherheitsleistung:
ZZJ Hamm
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
LB Hessen-Thüringen,
Verwendungszweck: AG Duisburg, Geschäftszeichen, Sicherheit, Datum der Versteigerung
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
Copyright © 2025 immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.