Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 17. November 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012 öffentlich versteigert werden:

Eingetragen im Grundbuch Amtsgericht Wunsiedel von Arzberg, Blatt 2007

Teileigentumseinheit: Geschäft im EG im Teilungsplan Nr. II, in einem Wohn- und Geschäftshaus

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Verkehrswert
56.200,00 €
Versteigerungstermin
17.11.2025, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
K 16/25
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Wichtige Hinweise

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Objektdaten

Objekttyp
Sonstiges Haus

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Teileigentumseinheit: Geschäft im EG im Teilungsplan Nr. II, in einem Wohn- und Geschäftshaus

 
Grundbucheintragung:
 
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Arzberg
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum




ME-Anteil


Sondereigentums-Art


Blatt




127,5/1070


Geschäft Nr. II


2007




an Grundstück




Gemarkung


Flurstück


Wirtschaftsart u. Lage


Anschrift


Hektar




Arzberg


1115/2


Wohn- und Geschäftsgebäude, Hofraum (darauf ein Teil der Garagen von Flurst. 1115/4)


Sandauer Straße 2, 4


0,2189




Zusatz: verbunden mit dem Sondereigentum an dem Geschäft Nr. II, Eingang Süd Erdgeschoß rechts.

Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen (Eingetragen Band 47 Blätter 2006, 2008 bis 2017) gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Der Teileigentümer bedarf zur Veräußerung des Teileigentums der Zustimmung des Verwalters. Diese Zustimmung ist nicht erforderlich in den in § 4 der Miteigentumsordnung aufgeführten Fällen.
Im übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom 21. September 1970 Bezug genommen.
 
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Teileigentumseinheit: Geschäft im EG im Teilungsplan Nr. II, in einem Wohn- und Geschäftshaus;
 
Der Versteigerungsvermerk ist am 17.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
 
Aufforderung:
 
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
 
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
 
Hinweis:
 
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
 
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

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