Zwangsversteigerung unbebautes rekultivierungsbedürftiges Gartengrundstück
Heerener Straße, 39576 Stendal
- Verkehrswert
- 1.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 24.09.2026, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 7 K 14/25
- Verkehrswert
- 1.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 24.09.2026, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 7 K 14/25
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Donnerstag, 24. September 2026 um 9:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Stendal, Saal 112, Scharnhorststraße 40, Stendal öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 1.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 1.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 24.09.2026, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 7 K 14/25
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 22.10.25
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Gartengelände
- Grundstücksfläche
- 600 m²
- Verfügbarkeit
- unbekannt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes, rekultivierungsbedürftiges Gartengrundstück.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 22.10.2025 vor Ort betreten und hinsichtlich der erkennbaren Grundstücksverhältnisse besichtigt. Das Objekt wurde dabei durch Handaufzeichnungen, Skizzen und Fotos dokumentiert; die Bewertung stützt sich ergänzend auf Grundbuch-, Kataster- und Behördenunterlagen.
Grundstück
Das 600 m² große Flurstück ist unbebaut und Teil einer größeren Kleingartenanlage. Es handelt sich um Gartenland für Eigentumsgärten, das unmittelbar an eine ausgebaute Straße angrenzt. Das Grundstück ist als ehemaliger Garten genutzt worden, liegt zum Stichtag jedoch brach und ist stark verwildert.
Der Zuschnitt wird im Gutachten nicht detailliert vermessen beschrieben; vor Ort bestand der Eindruck geordneter Grenzverhältnisse. Eine exakte Übereinstimmung der sichtbaren mit den katastermäßigen Grenzen konnte ohne amtliche Vermessung nicht abschließend festgestellt werden. Überbauungen wurden nicht vermutet.
Wertrelevant ist insbesondere der rekultivierungsbedürftige Zustand. Die ehemals vorhandenen baulichen Anlagen wurden bereits abgebrochen; auf dem Grundstück befinden sich jedoch noch teilweise Fundament- und Abbruchreste sowie Freilegungsschnitt. Für eine erneute gärtnerische oder freizeitbezogene Nutzung ist daher zunächst eine Beräumung, Freilegung und Rekultivierung erforderlich.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück im Außenbereich; ein Bebauungsplan besteht nicht. Zulässig ist nach den vorliegenden Auskünften im Wesentlichen nur eine Nutzung für Wochenend-, Erholungs- oder kleingärtnerische Zwecke. Eine weitergehende bauliche Nutzung ist nur ausnahmsweise möglich.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück weder vermietet noch verpachtet und aus gärtnerischer Sicht brachliegend; als künftige Nutzung wurde eine Revitalisierung der Garten- bzw. Freizeitnutzung zugrunde gelegt.
Lage
Das Objekt liegt in der Hansestadt Stendal mit ca. 37.850 Einwohnern in der Einheitsgemeinde beziehungsweise ca. 31.026 Einwohnern in der Kernstadt, im Landkreis Stendal, Bundesland Sachsen-Anhalt.
Es befindet sich im südlichen Randgebiet der Stadt innerhalb einer größeren Kleingartenanlage zwischen zwei Gewerbegebieten. Die Nachbarschaft ist überwiegend durch Kleingärten mit Wochenendbebauungen und Gartenlauben geprägt; schräg gegenüber befindet sich ein eingeschossiges Wohnhaus. Das Grundstück liegt an einer Landesstraße mit Gehweg. Über das übliche Maß hinausgehende Immissionen wurden beim Ortstermin nicht festgestellt.
Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen, Freizeit- und öffentliche Einrichtungen sind in Stendal ausreichend vorhanden. Ein Bahnhof befindet sich in Stendal; zudem ist eine Bushaltestelle im Ortsteil vorhanden. Die überörtliche Anbindung erfolgt insbesondere über die Bundesstraßen B189, B188 und B107.
Das Grundstück ist baulich freigelegt, jedoch stark verwildert. Die Ver- und Entsorgungsanlagen für Strom, Wasser und Abwasser liegen nach den Recherchen in der Straße an; ein früherer Stromanschluss über die benachbarte Kleingartenanlage war am Stichtag vermutlich nicht aktiv.
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