Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 11. Juni 2024 um 08:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012 öffentlich versteigert werden:

Wohn- und Geschäftshaus

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Verkehrswert
35.000,00 €
Versteigerungstermin
11.06.2024, 08:30 Uhr
Aktenzeichen
K 61/23
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe

Wichtige Hinweise

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Objektdaten

Objekttyp
Sonstiges Haus

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Wohn- und Geschäftshaus


Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Münchberg




Gemarkung


Flurstück


Wirtschaftsart u. Lage


Anschrift


Hektar


Blatt




Münchberg


64


Wohnhaus, Nebengebäude, Hofraum


Kirchgasse 2


0,0220


5289




 
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Wohn- u. Geschäftshaus;
 Der Versteigerungsvermerk ist am 04.10.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.
 Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
 
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
 Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

Ansprechpartner oder Gläubiger/​-vertreter

RA Klaus-Christof Ehrlicher, vertr. d. d. Kanzlei Linse & Ehrlicher Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rosenauser Straße 22, 96450 Coburg, Az. 000302-23

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