Zwangsversteigerung Zweifamilienhaus, Garage, Doppelhaushälfte
Zechenstraße 56 A, 45711 Datteln
- Verkehrswert
- 216.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 20.05.2026, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 22 . K 31/24
- Verkehrswert
- 216.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 20.05.2026, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 22 . K 31/24
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 20. Mai 2026 um 11:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Recklinghausen, Hauptgebäude, Reitzensteinstr. 17 - 21, 45657 Recklinghausen, Etage 1, Sitzungssaal 127 öffentlich versteigert werden:
Eingetragen im Grundbuch Datteln Blatt 7594
Zweifamilienhaus, Garage, Doppelhaushälfte
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 216.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 20.05.2026, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 22 . K 31/24
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Zweifamilienhaus, Garage, Doppelhaushälfte
Das Grundstück ist mit einer unterkellerten Doppelhaushälfte und Nebengebäuden als Zweifamilienhaus bebaut. Der Spitzboden ist ungenehmigterweise ausgebaut. Wohnfläche ca. 111 m². Das Objekt wird im Erdgeschoss von einer Miteigentümerin genutzt.
Das Grundstück ist mit einer unterkellerten Doppelhaushälfte und Nebengebäuden als Zweifamilienhaus bebaut. Der Spitzboden ist ungenehmigterweise ausgebaut. Wohnfläche ca. 111 m². Das Objekt wird im Erdgeschoss von einer Miteigentümerin genutzt.
Der Spitzboden entspricht nicht den Anforderungen an Räume für einen dauernden Aufenthalt nach Landesbauordnung und wird in jetziger Form auch nicht als genehmigungsfähig beurteilt.
In Bezug auf Aufteilung und Größe entspricht das Objekt gemäß heutigen Anforderungen eher einem Einfamilienhaus.
Die NEbengebäude im Garten (Gartenhaus am Haus und im hinteren Gartenbereich) sind nicht genehmigtund nicht zulässig.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
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