Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (9 insgesamt)

Wohn- und Geschäftshaus und Grundstücke ZVG

Wohn- und Geschäftshaus und Grundstücke

Zwangsversteigerung in
66640 Namborn-Baltersweiler

Amtsgericht St. Wendel:
18 K 10/23
Versteigerungstermin:
24.02.2026, 10:00 Uhr
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Garage ZVG

Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Garage

Zwangsversteigerung in
66620 Nonnweiler

Amtsgericht St. Wendel:
18 K 31/24
Versteigerungstermin:
02.03.2026, 10:00 Uhr
Zweifamilienhaus mit Anbau und Garage ZVG

Zweifamilienhaus mit Anbau und Garage

Zwangsversteigerung in
66606 St. Wendel-Niederlinxweiler

Amtsgericht St. Wendel:
18 K 9/24
Versteigerungstermin:
03.03.2026, 10:00 Uhr
Mehrfamilienhaus mit ehemaliger Gaststätte ZVG

Mehrfamilienhaus mit ehemaliger Gaststätte

Zwangsversteigerung in
66625 Nohfelden

Amtsgericht St. Wendel:
18 K 17/24
Versteigerungstermin:
09.03.2026, 10:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Überweisung der Sicherheit auf das Konto der Gerichtskasse IBAN: DE 90590100660000506668, BIC: PB NKDE FF 590 bei der Postbank Saarbrücken oder
  4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht